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10.05.2017 Presseaussendung

DAS SAGEN DIE GRÜ­NEN SALZ­BURG ZUR BIL­DUNGS­RE­FORM 2017

Ein hellblauer Rucksack mit Schreibsachen und Mappen gefüllt steht vor einer hellgrünen Wand. Daneben liebt ein Apfel.

Stellungnahme der Grünen im Landesschulrat

1. Die Stärkung der Schulautonomie durch die Personalhoheit an der Schule verbessert eine qualitätsorientierte Teambildung an den Schulen. Unbedingte Voraussetzung dafür ist ein qualitativ hochwertiges Verfahren zur Bestellung der LeiterInnen und eine externe Evaluierung.

2. Die schulautonome Steuerung der Klassen- und Gruppengrößen, der Unterrichtszeiten und einzelner Projekte ist zu begrüßen, wenn die Ressourcenzuweisung indexbasiert, langfristig und transparent erfolgt. Auf das Bundesland bezogen muss den DirektorInnen und den Personalvertretungen voller Einblick in die Zuweisungsergebnisse und den Begründungen gewährt werden.

  • Autonomie bei gleichzeitiger Kosten-Neutralität kann nicht funktionieren. EinEinfrieren der Realstunden auf dem Niveau der Jahre 2015-17 würde einen akuten Mangel für die Folgejahre festschreiben. Die Schulen brauchen eine ergänzende (sozial indizierte) Zuteilung von Ressourcen für autonome Schwerpunktsetzungen, für Integration, Inklusion, Sprachgruppen und individuelle Förderungen.
  • Autonomie verlangt nach einer Gleichstellung von Bundes- und Landesschulen, von Bundes- und LandeslehrerInnen und nach der Möglichkeit von APS-/Bundesschulclustern, auch als Möglichkeit für Modellregionen. Das beinhaltet die Erweiterung der Pflichtschule auf die AHS –Unterstufe mit einheitlichen Aufgaben in den Bereichen Inklusion und sozialer Integration.

3. Die Bildung von Schulclustern ist dann sinnvoll, wenn es um die Zusammenfassung regional begrenzter kleinerer Schulen geht. Clustereinheiten mit über 1.300 SchülerInnen sind nicht wünschenswert.

4. Die Umformung der Landesschulräte in Bildungsdirektionen bedeutet lediglich ein Austauschen der Türschilder und der Briefköpfe, irgendeine Verschlankung der Bürokratie ist auf keiner Ebene erkennbar. Die Einführung von BildungsdirektorInnen führt zu festgeschriebenen Besoldungsmehrkosten gegenüber dem aktuellen System, weil die Besoldung eines(er) AP(in) zur Gänze eingespart werden kann, wenn
die Funktion an ein Mitglied der jeweiligen Landesregierung gebunden wird.

5. Der Ersatz der Kollegien durch Beiräte ohne Entscheidungsbefugnis ist ein klarer Abbau demokratischer Strukturen und bedeutet eine Verlagerung der Entscheidungskompetenzen auf die Beamtenebene ohne strukturnahe Kontrollmöglichkeiten.

6. Für die zukünftigen Bestellungsverfahren ist positiv anzumerken, dass ein bundesweit einheitliches Verfahren angedacht ist. Die Art und Weise aber, wie die Begutachtungskommissionen einerseits gebildet werden und andererseits entscheiden sollen, kann nur ganz vehement abgelehnt werden.

  • Die LeiterInnenbestellung erfolgt durch zwei politisierte Beamte und ebensolche GewerkschafterInnen bzw. PersonalvertreterInnen.
  • Aus der Vierzahl des Gremiums ergibt sich die Möglichkeit eines Stimmenpatts, damit ist mit einem Dirimierungsrecht des Bildungsdirektors zu rechnen und der ohnehin schon politisch bestellte Beamte (die Beamtin) erhält eine unvertretbare Majorisierungsmöglichkeit gegenüber den DienstnehmervertreterInnen. Der bisher schon spärliche Rechtsschutz durch den Verfassungsgerichtshof bzw. durch die Verwaltungsgerichte wird nun zur Gänze ausgehebelt. Unter dem Schlagwort „Entpolitisierung“ soll nun die unkontrollierbare Willkür per Gesetz dauerhaft eingeführt werden.

7. Fragwürdig ist auch die Marginalisierung der Schulforen bzw. Schulgemeinschaftsausschüsse. Die Entscheidungsrechte sollen massiv eingeschränkt werden und lediglich eine Beratungsfunktion soll im Vordergrund stehen. Das bedeutet anstelle einer Demokratisierung die Stärkung der Schulleitung als monokratische Entscheidungsinstanz. Eine Stärkung der Schulleitung verlangt auch eine Stärkung der Personalvertretung und ein beschleunigtes § 10 (PVG) Verfahren mit direkter Anrufung der Personalaufsichtsbehörde mit aufschiebender Wirkung.

8. Während die Rolle der SchulärztInnen überarbeitet werden soll, wurde auf die Implementierung
einer Vor-Ort Schulpsychologie völlig vergessen. Aus den bisherigen sehr erfolgreichen Pilotversuchen wird kein Handlungsbedarf abgeleitet. Weiters brauchen die Schulen die seit Jahren angekündigte Bereitstellung von sonderpädagogischem und sozialarbeitendem Unterstützungspersonal.

Salzburg, 6.4.2017 – Mag. Johann Hebenstreit

GRÜNE STELLUNGNAHME ZUM BILDUNGSREFORMGESETZ ZUM DOWN­LOAD

Die GRÜNEN Salzburg [email protected]
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