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26.01.2017 Presseaussendung

KLAR­TEXT ZUR CAUSA „WEI­SUNG“

In einem Parkhaus parken rechts und links Autos

Die Causa „Mönchsberggarage“ ist nach wie vor Thema der aktuellen Berichterstattung, genauer: die mit dem negativen Bescheid verbundene Weisung. Wir haben deshalb nachfolgend einige Erläuterungen und Klarstellungen zu den Vorwürfen rund um „Amtsmissbrauch“ und „Intransparenz“ verfasst, die bisher ein wenig untergegangen, unserer Ansicht nach aber von Bedeutung sind.

DIE BEHAUPTUNG: NEGATIVER BESCHEID IST MÖGLICHERWEISE „AMTSMISSBRAUCH“

DIE FAKTEN: STAATSANWALTSCHAFT SIEHT „MANGELS ANFANGSVERDACHT“ KEINEN GRUND FÜR ERMITTLUNGEN

 

 

Im allgemeinen Weisungs-Berichterstattungs-Tohuwabohu ist die gute Nachricht leider etwas untergegangen, deshalb kommt sie hier gleich an den Anfang: „Mangels Anfangsverdacht“ hat die Staatsanwaltschaft Salzburg von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen LHStv. Astrid Rössler abgesehen. Wieso dies für die Staatsanwaltschaft überhaupt Thema war, darüber berichteten Anfang Jänner praktisch alle Medien: Die Stadt Salzburg hatte Astrid Rössler wegen des negativen Bescheids zur Mönchsberggarage „politische Willkür“ vorgeworfen und dazu eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt. Unverhohlen wurde der Verdacht des „Amtsmissbrauchs“ in den Raum gestellt, die Medien berichteten. Seit Montag steht nun fest: An den Vorwürfen ist nichts dran.

 

 

DIE BEHAUPTUNG: MIT DER WEISUNG WURDE DIE FACHMEINUNG DER ABTEILUNG ÜBERGANGEN

DIE FAKTEN: MIT DER WEISUNG WURDE DIE FACHMEINUNG ERST DURCHGESETZT!

 

 

Die Kritiker der Mönchsberggaragen-Entscheidung versuchen in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, Astrid Rössler hätte sich mit ihrer Weisung über die Fachmeinung der zuständigen Abteilung hinweggesetzt. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall! Die zuständige Fachbeamtin der Raumordnungsabteilung hatte ein klar negatives Gutachten verfasst, eben weil der Ausbau der Garage nicht mit dem Räumlichen Entwicklungskonzept der Stadt vereinbar ist. Das Problem entstand, weil der in der Abteilung zuständige Jurist das Fachgutachten nicht akzeptieren wollte und auf einem positiven Bescheid beharrte. Ein angesichts der Faktenlage völlig unübliches Vorgehen!

 

 

Wie es ihre Art ist, hat sich Astrid Rössler die Erläuterungen der Beamten sehr genau und bis ins Detail angesehen. Und sich dann als zuständige Ressortchefin dem sehr ausführlich und sachlich nachvollziehbar argumentierten Fachgutachten angeschlossen. Ihre Weisung hat also die fachliche Meinung der Raumordnungsabteilung keineswegs – wie mitunter behauptet – beiseite gewischt, sondern ihr vielmehr erst zum Durchbruch verholfen!

 

 

Detail am Rande: In ihrer Rechtsmeinung wurde Astrid Rössler übrigens durch ein externes Rechtsgutachten bestätigt.

 

 

 

DIE BEHAUPTUNG: AKTENVERMERKE BELEGEN FEHLENDE TRANSPARENZ

DIE FAKTEN: VÖLLIGE TRANSPARENZ WÄHREND EINES LAUFENDEN VERFAHRENS ÖFFNEN DER INTERVENTION TÜR UND TOR

 

 

Nachdem sowohl negativer Bescheid wie auch Weisung auf rechtlich solidem Boden stehen, haben sich die Gegner der Entscheidung nun einem anderen Aspekt zugewandt, nämlich dem der angeblich fehlenden „Transparenz“. Zitiert wird dazu der Aktenvermerk eines Beamten, der über eine Sitzung notiert, „das Ressort“ habe „angeregt, dass alle Aktenvermerke und Weisungen nicht im Akt protokolliert werden sollen“. Diese Behauptung ist falsch!

 

 

Selbstverständlich sind alle Aktenvermerke inklusive der Weisung Teil des Aktes. Dieser vollständige Akt steht auch dem Landesverwaltungsgericht zur Verfügung, welches über den Einspruch der Stadt gegen den negativen Raumordnungsbescheid des Landes zu befinden hat. Eine Mitarbeiterin des Ressorts hat lediglich eine Einschränkung thematisiert, die in der Verwaltung aus durchaus nachvollziehbaren Gründen gängige Praxis ist: Aktenvermerke und sonstige interne Schriftstücke (wie etwa die Weisung), welche die abteilungsinterne Willensbildung wiedergeben, sind während eines laufenden Verfahrens nichtGegenstand einer Akteneinsicht durch eine betroffene Verfahrenspartei! Der Grund: Würde noch während laufender Behördenverfahren den Verfahrensparteien bekannt, welcher Beamte welche Meinung vertritt, würde wohl – gerade bei derart öffentlichkeitsrelevanten Verfahren wie der Mönchsberggarage – einiges an Druck ausgeübt werden. Eine unvoreingenommene Behördenentscheidung wäre damit jedenfalls deutlich erschwert, wenn nicht sogar gefährdet.

 

 

Es ging also keineswegs darum, „alle Aktenvermerke“ aus dem Akt zu verbannen, vielmehr stand die Sicherstellung eines unabhängigen Behördenverfahrens nach geltenden Regeln zur Debatte. Im Klartext: Hier wurde von einem Beamten ein Aktenvermerk angefertigt, der nicht dem tatsächlich Gesagten entsprach.

 

 

VIDEOHINWEIS: Astrid Rössler hat zu dieser Causa in der gestrigen (Mittwoch, 25.1.) Landtagssitzung mehrmals sehr deutlich Stellung genommen. Wer mehr wissen will, reinhören lohnt sich:

 

 

http://sbgltg.kavedo.com/local.html?d=25_01_2017&r=plenar#

Einfach runterscrollen, Astrids Wortmeldungen findet ihr um 12:26, 12:49 sowie um 13:09 Uhr.

Die GRÜNEN Salzburg [email protected]
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