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    Barrierefreiheit
15.09.2026 Presseaussendung

GRÜNE ziehen für Informationsfreiheit vor Verfassungsgericht

Paragraphenzeichen an Steinmauer gelehnt
"Informationsfreiheit muss für alle gelten."
Simon Heilig-Hofbauer

Vor dem Verfassungsgerichtshof wollen die Salzburger GRÜNEN eine tatsächliche Gleichstellung beim Informationsfreiheitsgesetz erstreiten. Anlass ist der Fall eines GRÜNEN Gemeindevertreters in St. Gilgen. Er wollte unter anderem die Anzahl der Fahrradabstellplätze in seiner Gemeinde in Erfahrung bringen. Eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde ihm mit der Begründung verweigert, dass er als Gemeindevertreter ohnehin ein eigenes Auskunftsrecht habe. Das Absurde daran: Der Versuch, über dieses Auskunftsrecht die Informationen zu bekommen, war erfolglos. Der Bürgermeister ließ ein entsprechendes Begehren auf Akteneinsicht bereits zweimal unbeantwortet. „Informationsfreiheit darf kein Hütchenspiel sein. Die Verwaltung kann nicht zuerst über das Anfragerecht keine Auskunft geben und anschließend den Zugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit Verweis auf genau dieses Anfragerecht verweigern“, kritisiert der betroffene GRÜNE Gemeindevertreter Sigi Gierzinger.

Auch der GRÜNE Landtagsabgeordnete Simon Heilig-Hofbauer ist bereits in zwei Fällen mit dieser Argumentation konfrontiert. Sowohl die Bezirkshauptmannschaft Zell am See als auch die Abteilung 4 der Salzburger Landesverwaltung verwiesen in ablehnenden Bescheiden auf sein parlamentarisches Interpellationsrecht. Dabei hatte Heilig-Hofbauer über das Informationsfreiheitsgesetz gerade jene Informationen verlangt, die ihm zuvor im Rahmen einer Landtagsanfrage nicht beantwortet worden waren. „Wenn sich diese Rechtsansicht durchsetzt, entsteht eine Informationssackgasse: Im Landtag heißt es ‚keine Antwort‘, bei einer IFG-Anfrage heißt es dann ‚frag im Landtag‘. Damit könnten Abgeordnete und Gemeindevertreter:innen legal an der Nase herumgeführt werden und ihnen die Herausgabe von Informationen verunmöglicht werden“, stellt Heilig-Hofbauer klar.

Die GRÜNEN lassen diese Rechtsfrage daher nun höchstgerichtlich klären. „Das Informationsfreiheitsgesetz wurde nicht geschaffen, um neue Transparenz-Schlupflöcher zu schaffen. Nach unserer Rechtsauffassung war das weder Absicht des Gesetzgebers, noch ergibt sich das aus dem Gesetzestext“, so Heilig-Hofbauer abschließend.