RADFAHREN DURCH GRÖDIG
EIN FLECKERLTEPPICH UND SEINE GEFAHRENZONEN
Wer auf den Hauptrouten Grödigs unterwegs ist, muss einiges aushalten: Autos oder LKWs drängen von hinten. Wenn sie überholen, dann meist mit zu geringem Abstand. Und schwere Traktoren oder Lastzüge lehren einem das Fürchten.
Wie geht es wohl denen, die auf dem Fahrrad noch nicht so sattelfest sind (Kinder) oder nicht mehr so sicher unterwegs sind (ältere Personen)?
In unserer Gesellschaft sollen nicht diejenigen unter die Räder kommen, die eine gesunde und umweltverträgliche Mobilität bevorzugen! Der Gemeinde ist es bis dato nicht gelungen, ein vernünftiges Radnetz zu schaffen
PROBLEMSTELLEN FÜR DEN FAHRRADVERKEHR:
- 1. Die Straßenquerung bei der Feuerwehr Grödig darf nur zu Fuß benutzt werden. Radler:innen müssen das Rad schieben. Weiter Richtung Norden wurde nur ein kurzer Radweg gekennzeichnet, der gleich wieder nachrangig in die Landesstraße mündet.
- 2. Die Fahrt durch Grödig-Zentrum nach Norden und durch Glanegg ist nur hart gesottenen Radler:innen auf Dauer zumutbar.
- 3. Die Radfahrverbindung von St. Leonhard kommend nach Neu-Anif endet bei der Kreuzung an der stark befahrenen Bundesstraße.
- 4. In der Oberfeldstraße erzwingt eine Betonmauer das Absteigen vom Rad.
- 5. Im Norden Grödigs mündet der Radweg von Eichet kommend nach einigen Gefahrenstellen in die stark befahrene Hauptstraße.
- 6. Kreuzungsbereich Pflegerbrücke: Hier kreuzt eine beliebte Radroute, zwei große Gasthäuser und das Lagerhaus in der Nähe erhöhen das Verkehrsaufkommen. Das führt zu gefährlichen Situationen. Es ist unverständlich, dass hier 70 km/h gefahren werden darf, außerdem fehlt ein Radwegübergang bzw. Schutzweg.
- 7. Wer in Fürstenbrunn vom Salzweg nach Glanegg will, muss zweimal knapp hintereinander die Straße queren.
Für die Verbesserung der Radfahr-Sicherheit gibt es im bestehenden Netz allerdings folgende Möglichkeiten:
1. Radfahrstreifen
Mehrzweckstreifen mit strichlierter Linie): So wissen Radfahrende, dass sie einen geschützten Streifen auf der Fahrbahn benützen können. Ein gekennzeichneter Fahrradstreifen bietet auch bei Dunkelheit eine verlässliche Spur.
2. Fahrradstraßen:
Grundsätzlich ist hier die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge verboten. Jedoch zufahren, abfahren und queren ist erlaubt. Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Fahrradstraßen könnten in der Otto-Glöckl-Straße (Schulzentrum), im Salzweg und teilweise in der Glanstraße umgesetzt werden.