GRÜNE wollen größte Verfahrensbremse Salzburgs lösen!
„Es klingt kompliziert, ist aber ganz einfach“, so LAbg. Simon Heilig-Hofbauer zum Antrag der GRÜNEN, den so genannten innerörtlichen Instanzenzug abzuschaffen, der morgen im Landtag behandelt wird. „Wer es mit der Verfahrensbeschleunigung ernst meint, muss den innerörtlichen Instanzenzug abschaffen! Dabei handelt es sich um Salzburgs größte Verfahrensbremse. Landeshauptfrau Edtstadler hat versprochen Verfahren zu beschleunigen und Bürokratie abzubauen. Wir geben ihr daher jetzt die Gelegenheit, Mut zu beweisen und zu zeigen, ob es ihr wirklich ernst damit ist“, so Heilig-Hofbauer. Zum gesetzlichen Hintergrund: Gegen Bescheide der Bürgermeister:innen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereichs der Gemeinde, die in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fallen, ist in der Regel die Gemeindevertretung zweite Instanz. „Wird ein Bescheid des Bürgermeisters bekämpft, muss ein Umweg über die Gemeindevertretung genommen werden, bevor das Verwaltungsgericht entscheidet. Das kostet meist Wochen, oft sogar Monate“, erläutert der GRÜN-Abgeordnete. Besonders bitter: „In aller Regel entscheidet die Gemeindevertretung gleich wie der Bürgermeister, da dieser dort fast immer über eine Mehrheit verfügt. Daher ist es im Sinne schneller Verfahren besser, gleich das unabhängige Verwaltungsgericht entscheiden zu lassen.
Salzburger Zwitterlösung – Verfahrensdauer hängt an Postleitzahl
„Dazu kommt, dass Salzburg als einziges Bundesland eine uneinheitliche Zwitterlösung hat. Bei uns kann jede Gemeinde entscheiden, ob sie selbst in zweiter Instanz entscheidet oder das Verwaltungsgericht. Die Verfahrensdauer hängt also von der Postleitzahl ab“, so Heilig-Hofbauer. Bisher haben 30 Salzburger Gemeinden den innerörtlichen Instanzenzug abgeschafft. Zuletzt hat die Stadtgemeinde Saalfelden einen solchen Beschluss gefasst. Dort tritt diese Änderung ab 1.1.2027 in Kraft.
Salzburg wäre mit schnelleren Verfahren in guter Gesellschaft
Mit der Abschaffung des innerörtlichen Instanzenzuges würde sich Salzburg einer Reihe anderer Bundesländer anschließen. „Vorarlberg, Tirol, Oberösterreich und Wien haben den innerörtlichen Instanzenzug bereits ausgeschlossen. Salzburg wäre mit schnelleren Verfahren also in guter Gesellschaft“, so Heilig-Hofbauer abschließend.
Den entsprechenden Antrag finden Sie im Anhang oder unter folgendem Link:
https://www.salzburg.gv.at/00201lpi/17Gesetzgebungsperiode/4Session/133.pdf