Teilnahmebedigungen
Wichtige Sicherheits- und Teilnahmebedingungen
Bei unserer Veranstaltung am 19. September 2026 gilt im Bikepark Fullface-Helmpflicht. Fullface-Helme können vor Ort kostenlos ausgeliehen werden, sofern keine eigenen vorhanden sind. Weitere Schutzausrüstung wird dringend empfohlen. Es gelten die Parkregeln unter: www.bikeparkbergheim.at/de/park-rules
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Verantwortung und in Kenntnis der sporttypischen Risiken des Mountainbikens. Es dürfen nur Strecken befahren werden, die dem eigenen Können und der körperlichen Verfassung entsprechen. Fahrrad und Ausrüstung müssen geeignet und technisch einwandfrei sein.
Bei der gemeinsamen An- und Abfahrt von Oberndorf sind alle Teilnehmenden selbst für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und ein verkehrssicheres Fahrrad verantwortlich. Von Anthering und Bergheim aus ist keine gemeinsame Anreise geplant, bitte kommt direkt zum Bikepark.
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur mit einer Obsorge berechtigten oder von dieser beauftragten volljährigen Begleitperson teilnehmen. Jugendliche ab 14 Jahren dürfen mit ausdrücklicher Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten ohne Begleitung teilnehmen, sofern sie über die notwendige Reife, Fahrpraxis und geeignete Ausrüstung verfügen. Vor Ort ist die Einstimmungserklärung der Erziehungsberechtigten vorzuweisen. Eine Vorlage hierfür findet ihr unter https://www.bikeparkbergheim.at/de. Eine individuelle Betreuung oder Fahrtechnikaufsicht durch die Veranstalter ist nicht vorgesehen.
Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen bestätigt. Die Nutzung des Bikeparks erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Minderjährigen erteilen die Erziehungsberechtigten ausdrücklich ihre Zustimmung zur Teilnahme. Die Veranstalter übernehmen – soweit gesetzlich zulässig – keine Haftung.
Datenschutzhinweis Bildaufnahmen
Wir fertigen bei dieser Veranstaltung Bildmaterial an, die im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit auf unserer Website, in sozialen Medien, in unserem Newsletter oder in Printmedien veröffentlicht werden können.
Wenden Sie sich bitte an den/die Fotograf:in, wenn Sie entweder gar nicht oder in einer bestimmten Situation nicht fotografiert werden wollen. Sollten Sie bemerken, dass Sie dennoch versehentlich fotografiert wurden, dann ersuchen Sie bitte den/die Fotograf:in unverzüglich, Ihnen das Bildmaterial zu zeigen und es zu löschen.
Datenschutzhinweise hinsichtlich der Herstellung und Verwendung von Foto- und/oder
Videoaufnahmen gemäß Art. 13 DSGVO
Zweck der Verarbeitung: Die Fotos und/oder Videos dienen der Dokumentation der Veranstaltung, der Öffentlichkeitsarbeit der Grünen sowie der internen Berichtslegung. Unter Umständen kann es auch zur Veröffentlichung von Aufnahmen kommen.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Die Datenverarbeitung stützt sich auf Art 6 Abs 1 lit f DSGVO: Das überwiegende berechtigte Interesse der Grünen, liegt im oben genannten Zweck. Es ist davon auszugehen, dass die Veranstaltungsteilnehmer:innen die Anfertigung und Verwendung von Bildaufnahmen bei Veranstaltungen dieser Natur unter üblichen Umständen vernünftigerweise erwarten können und annehmbar finden.
Für Portraitaufnahmen wird die Einwilligung der betroffenen Person nach Art 6 Abs 1 lit a DSGVO eingeholt. Diese kann jederzeit widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bis zum Zeitpunkt Ihres Widerrufes wird davon nicht berührt.
Kategorien von Empfängern: Fotos und/oder Videos werden weitergeben an Webhoster, Cloud-Computing-Anbieter und Sonstige im Zusammenhang mit der Erstellung und Veröffentlichung auf den Social-Media-Kanälen sowie an Druckereien für die Erstellung von (Print-)Publikationen und an Medien für die Berichterstattung über die Veranstaltung. Bei der Veröffentlichung der Bildaufnahmen auf unseren Webseiten, in sozialen Medien und in Printmedien kann nicht ausgeschlossen werden, dass es dabei zu einer Datenübermittlung in Drittländer kommt bzw. die Aufnahmen in Drittländern bekannt werden.
Dauer der Datenspeicherung: Fotos und/oder Videos, welche für die Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit der Grünen gemacht werden, werden vorbehaltlich eines Löschansuchens des/der Betroffenen auf 5 Jahre zweckgebunden gespeichert, danach wird eine Auswahl ins Archiv übertragen. Betroffenenrechte: Sie haben grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Löschung, Einschränkung und Widerspruch. Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüfen die Grünen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.
Zur Geltendmachung Ihrer Rechte müssen Sie Informationen bereitstellen, die es ermöglichen, Sie auf den Bildaufnahmen zu identifizieren. Das Recht auf Löschung können Sie bereits während der Veranstaltung wahrnehmen, indem Sie den/die Fotograf:in nach einer Aufnahme Ihrer Person ersuchen Ihr Foto zu löschen. Sie können die Löschung von Fotos, auf denen Sie abgebildet sind, auch nach der Veranstaltung verlangen und Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen. Sie haben das Recht, sich bei der Datenschutzbehörde über rechtswidrige Verarbeitungen personenbezogener Daten zu beschweren.