10. DEZEMBER: ANFRAGE ZUR BEURLAUBUNG EINER MITARBEITERIN
Laut jüngsten Aussendungen wurde eine Referatsleiterin der Finanzabteilung im Sommer dieses Jahres für zwei Monate zwangsbeurlaubt.
Weiters soll ihr auch die Handlungsvollmacht entzogen worden sein. Inzwischen zeichnet sich ein schockierendes Ausmaß des finanziellen Verlustes ab und die täglich neuen Fakten werfen auch Fragen zur Rolle der Personalabteilung des Landes auf.
In diesem Zusammenhang stelle ich an Sie die folgende mündliche Anfrage
HAUPTFRAGE
Wie, wann und von wem wurden Sie über die Zwangsbeurlaubung und deren Gründe informiert?
1. Unterfrage:
Welche Schritte haben Sie veranlasst, damit der Abteilungsleiter, Herr Hofrat Eduard Paulus, seine Personalverantwortung und Kontrolle gegenüber der Referatsleiterin ausübt und darüber berichtet?
2. Unterfrage:
Was waren die Gründe dafür, dass die beurlaubte Referatsleiterin wieder an ihrem Arbeitsplatz eingesetzt und mit der weiteren Bearbeitung des Doppelbudgets 2013/2014 betraut wurde?
Abg. Dr.in Astrid Rössler, Salzburg, den 10. Dezember 2012