20 Monate bedingt: Erstes Urteil im Dorfkrug-Umfeld
Heute fand am Landesgericht Salzburg ein erster Strafprozess im Umfeld des Kapruner Dorfkrugs statt. Angeklagt war Robert R. wegen schwerem, gewerbsmäßigem Betrug, Untreue und falscher Beweisaussage. Laut Anklage soll er von einer Pinzgauer Firma Hubschrauberflüge, Luxus-Urlaube in Dubai sowie Zahlungen in sechsstelliger Höhe ergaunert haben. Inkriminiert waren dabei auch zwei Zahlungen an die DK Kaprun Betriebs GmbH (vormals SFL Immo GmbH), die zeitweise als Betreiberin des Dorfkrugs fungierte. Aufgrund der erdrückenden Beweislast bekannte sich der Angeklagte in der heutigen Verhandlung schließlich doch vollumfänglich schuldig im Sinne der Anklage. Das Schöffengericht sprach dafür eine Strafe von 20 Monaten bedingter Haft aus. Als mildernd wurden dabei die bisherige Unbescholtenheit sowie das Geständnis gewertet, als erschwerend die Schwere und Gewerbsmäßigkeit der Taten. Der verursachte Schaden wurde seitens des Gerichts mit 272.000 Euro beziffert. Der Angeklagte verzichtete auf Rechtsmittel, die Staatsanwaltschaft ließ dies noch offen. Damit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Erfreut über die gerichtliche Klärung der Vorwürfe zeigt sich der GRÜNE Landtagsabgeordnete Simon Heilig-Hofbauer, der den heutigen Prozess beobachtete. Er hatte die Vorgänge rund um den Verkauf des Dorfkrugs recherchiert und öffentlich aufgezeigt. Zur Erinnerung: Der Verkauf des Kapruner Hotels wurde von Robert R. eingefädelt, der im Juni 2023 vereinbarte Kaufpreis von über 11 Millionen Euro allerdings nie bezahlt. R. fungierte ab April 2023 als Geschäftsführer der DK Kaprun Betriebs GmbH, die in weiterer Folge den Dorfkrug betreiben sollte. Erst heuer – drei Jahre später – konnte der Dorfkrug nach langen rechtlichen Auseinandersetzungen wieder in die Hände der tatsächlichen Eigentümer zurückgegeben werden und kürzlich wieder eröffnen.
Heilig-Hofbauer warnte Anfang des Jahres 2025 jene Firma, deren Anzeige das heutige Verfahren auslöste, vor den Machenschaften des Angeklagten. „Nachdem sich der Angeklagte heute des schweren gewerbsmäßigen Betrugs schuldig bekannt hat, bleibt abzuwarten, ob es auch in den anderen Ermittlungssträngen zu Anklagen kommen wird“, so Heilig-Hofbauer. Dem Vernehmen nach wird sowohl in der Causa Dorfkrug als auch rund um ein nie realisiertes Hotelprojekt am Kapruner Schaufelberg wegen verschiedener strafrechtlicher Delikte nach wie vor ermittelt. Es gilt die Unschuldsvermutung. „Kommt es zu weiteren Verurteilungen, wäre vermutlich mit einer unbedingten Haftstrafe zu rechnen. Das heutige Verfahren hat jedenfalls gezeigt, dass der Angeklagte, statt Hotelprojekte zu realisieren, nur Luftschlösser gebaut und luxuriös auf Kosten anderer Leute gelebt hat.“ Heilig-Hofbauer hofft, dass es auch in den anderen Fällen bald zu einer gerichtlichen Klärung der Vorwürfe kommt. „Ich appelliere zudem an mögliche weitere Geschädigte, Strafanzeige zu erstatten“, so Heilig-Hofbauer abschließend.