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06.11.2015 Presseaussendung

2,5 JAHRE "GRÜN REGIERT" - EINE ZWISCHENBILANZ

Blick über die Stadt Salzburg.

Die Hälfte der Legislaturperiode ist damit fast um. Grund genug um eine Zwischenbilanz zu ziehen. Was haben wir erreicht, wie viele unserer Vorhaben konnten wir umsetzen? Wir meinen: Viele!

RAUMORDNUNG WEICHENSTELLUNG IN DER EINKAUFSZENTREN-FRAGE 

Bei den Standortverordnungen für Handelsgroßbetriebe wurde der weitere Ausbau bzw. Neubau großer Einkaufszentren und Verkaufsflächen hintangehalten, da in Salzburg eine sehr starke Konzentration der Verkaufsflächen auf wenige Standorte gegeben ist und dadurch die kleineren Regionalzentren mit ihrer (noch) bestehenden Einzelhandelsstruktur einem starken Druck ausgesetzt sind.

 

In diesem Zusammenhang wurde zur Stärkung der Orts- und Stadtkerne eine abteilungsübergreifende Arbeitsgruppe eingerichtet, die pilothaft in ausgewählten Gemeinden des Landes die Möglichkeiten zur Orts- bzw. Stadtkernstärkung aufzeigen soll. In weiterer Folge ist beabsichtigt mit geeigneten Maßnahmen die Gemeinden dabei zu unterstützen.

RAUM ZUM LEBEN 

​​Die Richtlinie Immissionsschutz in der Raumordnung wurde dahingehend adaptiert, dass die Abstände zu den Freileitungen (110 kV, 220 kV und 380 kV) vergrößert wurden. Somit können im Nahbereich solcher Leitungen keine Wohnbaulandwidmungen erfolgen.

 

Im Rahmen der Überarbeitung des Landesentwicklungsprogramms wird auch dem Teilbereich „Freiraum“ eine wesentliche Rolle zukommen. Erste Vorarbeiten bzw. Grundlagen wurden dazu bereits erstellt.

Das Sachprogramm „Raumplanung und Verkehr“ wurde weiterentwickelt, wobei die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie „ERB Salzburg – Bayern – Oberösterreich“ berücksichtigt werden. Der Entwurf zum Hörungsverfahren wird derzeit vorbereitet. Abschluss des Sachprogrammes ist für 2016 geplant.

 

Integrative Raum- und Verkehrsplanung sowie fachliche Tourismusplanung: In den Gemeinden Saalfelden und Seekirchen wurde ein Masterplan zur zukünftigen Entwicklung der Gemeinde erarbeitet. Hier werden vor allem die Potenziale im Hauptort einer umfassenden Betrachtung unterzogen. Die Ergebnisse werden eine u.a. auch eine wichtige Grundlage für die Erstellung der jeweiligen Räumlichen Entwicklungskonzepte in den Gemeinden darstellen.

 

Die Gemeinden St. Gilgen und Strobl erarbeiteten gemeinsam mit der Gemeinde St. Wolfgang ein regionales touristisches Entwicklungskonzept der Wolfgangseeregion. Dieses Leitbild stellt eine Grundlage für die weitere touristische Entwicklung in der Region dar.

 

Der Raumordnungsbericht 2015 wurde erarbeitet und soll noch 2015 dem Landtag zur Kenntnis gebracht werden. In diesem umfangreichen Konvolut werden die Entwicklungen des Landes zu verschiedenen Sachbereichen ausführlich dargestellt.

 

Einige Projekte, bei denen wesentliche Grundlagen für die räumliche Entwicklung des Landes erarbeitet werden, konnten abgeschlossen werden. Zu erwähnen ist hier beispielsweise das Projekt „Moreco“, das einen Siedlungsrechner sowie einen Haushaltsrechner beinhaltet. Damit können über ein Webtool relativ rasch und unkompliziert Aussagen zur Standortqualität von Siedlungen getroffen werden. Dieses Werkzeug soll die Gemeinden bzw. Einzelpersonen (Familien) bei ihren Entscheidungen im Zuge der Raumplanung (Wohnstandorte) unterstützen.

 

Ein weiteres Projekt, das landesweit abgewickelt wurde, ist die Erfassung und Darstellung bzw. Bewertung der bestehenden „Baulandpotenziale“ in den Gemeinden. Diese Daten stellen eine wertvolle Unterstützung für eine möglichst nachhaltige Siedlungsentwicklung in den Gemeinden im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden dar (Eindämmung des sehr hohen Flächenverbrauchs).

 

Die Neufassung des Bautechnikgesetzes 2015 wird momentan im Landtag behandelt. Dieses ist der erste Schritt zur Schaffung einer neuen Bauordnung des Landes durch die das Bebauungsgrundlagengesetz, das Baupolizeigesetz und das Bautechnikgesetz zusammengefasst werden.

NATURSCHUTZ  ERSTE SCHRITTE EINER WERDEN VISION WIRKLICHKEIT: DER „NATURPARK SALZACHAUEN“

​Die Salzachauen im Norden der Landeshauptstadt zählen zu den artenreichsten und bedeutendsten Natura-2000-Gebieten Österreichs. Noch wird dieses Gebiet von einer stark regulierten Salzach und abgeschnittenen Nebenflüssen geprägt. Das soll sich ändern: Die Grundvoraussetzung – der Grundankauf – für den nördlichen Abschnitt ist bereits beschlossene Sache, die Vision eines Naturparks unmittelbar angrenzend an die Weltkulturstadt Salzburg nimmt Gestalt an. Der rund neun Quadratkilometer große Landstrich stellt einen beeindruckenden zusammenhängenden Lebensraum für Mensch und Natur dar.

MEHR RAUM FÜR NATUR

​Zur Absicherung eines einzigartigen alpinen Wilderness Gebietes (Höchste IUCN Schutzkategorie Ib) wurde ein historischer Flächenankauf von ca. 3.500 ha durchgeführt. Darüber hinaus wurde das europäische Biotop- und Artenschutznetzwerk Natura 2000 erweitert: Insgesamt 13 neue (bzw. erweiterte) Europaschutzgebiete kamen hinzu, wodurch eine nachhaltige Biodiversität sichergestellt ist.

NATURSCHUTZ BRAUCHT PARTNER. UND REGELN

Die partnerschaftlichen Verträge zwischen den Grundbesitzern und dem Nationalpark Hohe Tauern konnten erfolgreich verlängert werden. Das Naturschutzgesetz wurde novelliert und an die zeitgemäßen Erfordernisse angepasst, die Novellierung des Nationalparkgesetzeses stellt mehr Biotope und Lebensräume ausdrücklich unter Schutz, ermöglicht modernes und effizientes Schutzgebietsmanagement und bringt zudem eine Anpassung an unionsrechtliche Bestimmungen.

UMWELT 

Saubere Luft: Durch die immissionsabhängige Temporegelung von 80 beziehungsweise 100 km/h an der A1 Westautobahn im Stadtgebiet wurde eine deutliche Reduktion der Stickoxidbelastung erreicht.

 

​Der kürzlich beschlossene Masterplan Salzburg 2020 sieht konkrete Maßnahmen zur Erreichung der ehrgeizigen Klimaziele des Landes Salzburg vor. So soll neben der Reduktion der Treibhausgase bis 2020 um 30 Prozent auch der Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien auf 50 Prozent erhöht werden. Die geplanten Maßnahmen betreffen Förderungen erneuerbarer Energien, Austausch alter Ölkessel, Ausbau des öffentlichen Verkehrs, den vermehrten Einsatz von Geothermie und technische Optimierungen der Landesgebäude sowie die Ökologisierung der Beschaffung im Landesbereich.

 

Lärmaktionsplan: Dieser auf umfassenden wissenschaftlichen Erhebungen beruhende Bericht stellt sowohl die Belastungen in den einzelnen Gemeinden als auch bereits umgesetzte und geplante kurz- und langfristige Maßnahmen zur Eindämmung der Lärmbelastung dar.

 

Novelle des Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetzes: Der Rechtsschutz bei Umweltinformationsansuchen wurde verbessert und beschleunigt.

 

City- Caching: Auftakt eines Nachhaltigkeits- Quiz das als Handy- App durch Salzburg führt. An den verschiedenen Salzburger Plätzen sind Fragen zu beantworten bei denen das Thema Nachhaltigkeit im Mittelpunkt steht. Die ersten 250 Teilnehmer wurden zur Abschlussveranstaltung mit Preisverleihung eingeladen.

 

Interessentenbeiträgegesetz: Durch die Neufassung des Gesetzes wird den Gemeinden die Berechnung der Anschlusskosten an das öffentliche Kanalnetz wesentlich erleichtert und stellt dadurch auch einen Schritt zur Entlastung der Gemeindeverwaltung dar.

 

Green Events: Die Umsetzung erster Sportgroßveranstaltungen als Green-Events wurde fixiert (erste Bewerbe im Skisprung und alpinem Skilauf in der Saison 2015/16).

INKLUSION 

Neukonzeptionierung und Spatenstich ProVinzenz Schernberg. Das Bauprojekt für Menschen mit Behinderungen in Schernberg konnte gemeinsam mit dem Träger ProVinzenz in einem konstruktiven Prozess neu ausgerichtet werden, um so den Bedürfnissen und Wünschen der Bewohnerinnen und Bewohner nach einem selbstbestimmteren Leben Rechnung zu tragen. Die Miteinbeziehung der zukünftigen BewohnerInnen bei Planung und Angebotsausbau sowie auch der Bau von kleinen, gemeindenah lebenden Wohn-Gruppen soll für alle weiteren Projekte eine Vorbildwirkung haben.

NEUES KINDER- UND JUGENDHILFEGESETZ

​Im neuen Gesetz (seit Mai 2015 in Kraft) wurden essentielle, zusätzliche Leistungen verankert, wie etwa: Neuschaffung eines Kinder & Jugend-Rat sowie einer Vertrauensperson – beides für Kinder & Jugendliche, die in sozialpädagogischen Einrichtungen leben. Sowie eine Wohngemeinschaft für junge(werdende) Mütter, die im Frühjahr 2016 eröffnet wird.

 

Das gesamte Gesetz steht unter den Zeichen der Prävention und der Partizipation. Die Kinder- und Jugendhilfe soll noch viel mehr als Partnerin von Familien gesehen werden, die in schwierigen Situationen zuhause Unterstützung bieten kann.

GESETZESÄNDERUNG „MINDESTSICHERUNG“

​Die Gleichstellung von Pensionistinnen und Pensionisten mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung war eines der ersten Projekte, die umgesetzt wurden. Die Ungleichbehandlung bei der Einrechnung der 14. Sonderzahlung wurde beseitigt, so dass alle Menschen mit einem Einkommen aus Arbeit oder Pension hier nun gleich behandelt werden.

MEHR UNTERSTÜTZUNG VON PFLEGEBEDÜRFTIGEN MENSCHEN

​Für einen bedarfsgerechten Ausbau der Plätze in SeniorInnenwohnhäusern wurde auch eine Planungsgrundlage bis 2025 ausgearbeitet, um die Versorgung der Menschen sicherzustellen.

 

Die Angebote für Menschen mit Pflegebedarf wurden stärker in Anspruch genommen, die Unterstützung des Landes bei Angeboten der mobilen Dienste wie Hauskrankenpflege, Tageszentren oder Kurzzeitpflege wird fortgesetzt und ausgebaut.

KINDERBILDUNG, KINDERBETREUUNG UND FAMILIE - MEHR GELD FÜR PÄDAGOGINNEN 

​Erhöhung der Gehälter aller PädagogInnen in den Kindergärten ab 1.1.2016 in einem partnerschaftlichen Weg mit den Städten und Gemeinden sowie der Interessenvertretung der Pädagoginnen und Pädagogen beschlossen.

 

Jedes Kind hat das Recht auf einen Betreuungsplatz und darauf, in der Entwicklung bestmöglich begleitet, gefördert und spielerisch gefordert zu werden. Kinderbetreuung ist elementare Bildung und findet in Krabbelgruppen, bei Tageseltern, im Kindergarten und alterserweiterten Gruppen statt. Die Angebote der elementaren Kinderbildung und -betreuung sollen für alle Mütter und Väter leistbar und gut erreichbar sein. Familie und Beruf müssen für Frauen und Männer vereinbar sein und sie sollen ihre Kinder in guten, pädagogisch geschulten Händen wissen. Daher müssen Kinderbildungsangebote ganztägig, ganzjährig und mit gut ausgebildeten pädagogischen Fachkräften vorhanden sein. Mit dem umfangreichen Bericht („Kinderbetreuung im Land Salzburg“) wurde der Status Quo der Maßnahmen gründlich analysiert. Auf diesen Bericht setzen weitere Verbesserungsmaßnamen auf.

 

1.000 NEUE PLÄTZE

​Kinderbetreuung wird verbessert: Es wurden 1000 neue Kinderbildungs- und betreuungsplätze in den Jahren 2014 und 2015 im Land Salzburg eingerichtet. Ziel ist ein bedarfsorientiertes und  flächendeckenden Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen mit besseren und flexibleren Öffnungszeiten im Land Salzburg. Die Öffnungszeiten sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf konnten in den letzten beiden Jahren verbessert werden.

 

NEU: BETRIEBSTAGESELTERN

​Pilotprojekt gestartet. Die ersten Betriebstageseltern wurden in der Gemeinde Hof eingerichtet. Im kommenden Jahr soll das Projekt ausgeweitet werden. Berufstätige Mütter und Väter sollen ihre Kinder von Tageseltern auch nahe am Arbeitsplatz, in geeigneten Räumen des eigenen Betriebs gut betreut wissen.

 

MEHR FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG

​Neuer Kinderbetreuungsfonds für Familien und AlleinerzieherInnen mit geringem Einkommen wurde geschaffen. Bis zu 350 Euro Unterstützung gibt es für Eltern.

INTEGRATION UND GRUNDVERSORGUNG  ​MITMENSCHLICHKEIT, SOLIDARITÄT UND UMSICHTIGES MANAGEMENT 

​Mitmenschlichkeit, Solidarität und umsichtiges Management sind die Grundsätze der Asyl-und Integrationspolitik im Land Salzburg. Den Asylwerbenden soll eine humanitäre Grundversorgung angeboten werden. Erste Maßnahmen für Integration sollen bereits ab Tag eins ansetzen.

 

Anerkannten Flüchtlingen sollen ein Leben in Sicherheit und gute Chancen zur Integration gegeben werden.

Im Zuge der historisch raschen Entwicklungen im Sommer dieses Jahres wurde Salzburg zudem zum Transit-Spot für Weiterreisende nach Deutschland. Hierfür wurde rasch die organisatorische Trennung von Asylquartieren und Transitquartieren (Hauptbahnhof, ehem. Autobahnmeisterei, vorübergehend dem Gebäude Straniak-Straße) umgesetzt. Die Asyl- wie auch die vorübergehenden Transitquartiere können gemeinsam mit den Hilfsorganisationen Rotes Kreuz, Caritas, Maltesern, Arbeiter- und Samariterbund, Hilfswerk, Verein Menschen.Leben, SOS-Kinderdorf, Jugend am Werk, Diakonie Flüchtlingsdienst und Diakoniewerk sowie vielen kleinen privaten Betreibern und vielen zivilgesellschaftlich engagierten Persönlichkeiten umgesetzt werden.

 

NEUE UNTERKÜNFTE, MEHR PLÄTZE

Betreuung und Unterbringung von zusätzlich 1.900 AsylwerberInnen innerhalb von 2 Jahren. Der rasche Ausbau der Grundversorgung und die Beauftragung gemeinsam mit insgesamt 9 (6 neuen) Hilfsorganisationen. Umsetzung der österreichweit geltenden Mindeststandards für die menschenwürdige Unterbringung von Asylwerbenden in allen Quartieren.

 

INTEGRATION – VON ANFANG AN…

​Die Umsetzung nachhaltiger Maßnahmen und die Verbesserung der Chancen für einen Neuanfang stehen im Fokus der Integrationsarbeit. Ein umfassendes Integrationsprogramm mit 4 Schwerpunkten wurde zur nachhaltigen Integration von AsylwerberInnen mit positivem Asylbescheid erarbeitet. Maßnahmen werden in den Bereichen Sprache, Wohnen Arbeit und Bildung sowie Zusammenleben erarbeitet und umgesetzt. Das 4-Punkte-Integrationsprogramm baut auf dem Integrationskonzept aus dem Jahr 2006 auf. Damit Integration nachhaltig gelingt, müssen all diese Bereiche sorgfältig aufeinander abgestimmt werden. An den Bereichen Spracherwerb und Wohnen wird ganz besonders intensiv gearbeitet. Für die einzelnen Themenbereiche wurden und werden Maßnahmenpläne ausgearbeitet, die ständig den aktuellen Erfordernissen angepasst werden.

 

1. Sprache: Eine wichtige Basis, damit Integration wirklich gelingen kann, ist das Erlernen der deutschen Sprache. Bereits im laufenden Asylverfahren müssen D-Kursangebote zur Verfügung stehen. Für all jene Flüchtlinge, die bei uns leben, werden künftig noch mehr und flexiblere Deutschkurse angeboten. Ziel ist, dass Flüchtlinge das A1-Sprachlevel erreichen (1. Stufe), das die Voraussetzung für AMS-Unterstützungen bzw. Vermittlungen darstellt. Außerdem braucht es ganzjährige, kontinuierliche Sprachangebote mit formellen Abschlussmöglichkeiten.

 

Dazu wurde ein umfangreiches Konzept Thema „Spracherwerb“ erarbeitet, Aufbau eines Freiwilligennetzwerkes inkl. Schulungsmaßnahmen und Erarbeitung von einheitlichen Lehrmaterialien durch das Diakoniewerk. Mit Jänner 2016 wird das Sprachtraining auf das gesamte Bundesland Salzburg ausgeweitet. Außerdem gibt es gezielte Einzelfinanzierungen (Feriendeutschkurse) und Kofinanzierungen von Vereinen und Organisationen (Verein Einstieg, Verein Viele, Menschen.Leben), zudem werden Privatinitiativen (z.B. „integratives Sprachprojekt“ von Thomas Zezula) und regionalen Initiativen (z.B. Sprachkaffees in St. Michael oder Tamsweg) unterstützt. Ausgebaut wurden bestehende Sprachangebote für Asylwerbende sowie Sprachförderungen im Kinderbildung und -betreuungsbreich. Im Bereich der Kinderbildung/-betreuung wird Sprachförderung durch Bund und Land finanziert.

 

2. Wohnraum: Eigener Wohnraum ist für Flüchtlinge nach Statuszuerkennung zumeist der erste Schritt zur Wiedererlangung von Selbstständigkeit und Selbstbestimmung. Wichtig ist, dass es nicht nur in der Stadt Salzburg die wichtige Wohnvermittlung für Asylberechtigte gibt, sondern auch am Land (Pongau). Somit soll der Zuzug auf die Städte reduziert werden.

 

Das INTO-Wohnprojekt der evangelischen Diakonie eröffnet mit finanzieller Unterstützung des Landes eine zweite Niederlassung in Bischofshofen. Auch dort werden anerkannte Flüchtlinge dabei unterstützt werden, in den Regionen des Bundeslandes Fuß zu fassen. Die Bereiche, in denen die Klientinnen und Klienten beraten werden, sind vielfältig: vom guten Zusammenleben mit den Nachbarinnen und Nachbarn in den Gemeinden bis zur Mülltrennung und Hausordnung werden auch Fragen zu Betriebs-, Strom- und Heizungskosten sowie Kaution geklärt. Den Wohnungssuchenden wird in allen diesen Bereichen Hilfeleistung gegeben.

 

3. Arbeit und Bildung: Sobald AsylwerberInnen als Flüchtlinge anerkannt sind, erhalten sie kein Geld mehr aus der Grundversorgung und müssen die Asylquartiere verlassen. Dann brauchen wir Wohnungen für diese Menschen. Damit sie diese auch bezahlen können, braucht es Jobs für die Flüchtlinge. Die Arbeitsmöglichkeiten während der Grundversorgung in wurden in einem übersichtlichen Folder für Gemeinden anschaulich aufbereitet. Einige Salzburger Gemeinden nehmen bereits die Möglichkeit in Anspruch, Asylwerbende im Rahmen einer gemeinnützigen Beschäftigung anzustellen. Integration passiert hier auch schon im Asylverfahren.

 

Um den Aus/Bildungsbedarf bzw. die Arbeitsmöglichkeiten zu erheben, wird im Rahmen der Sozialberatung der Caritas ab dem Zeitpunkt der positiven Asylentscheidung ein „Clearing“ durchgeführt (Stammdaten, Ausbildung, Arbeitserfahrung, Interessen, Berufswunsch), auf das bei weiterführenden Beratungsstellen aufgebaut werden kann. Zudem hat das Land Salzburg im Mai 2015 die Kursoffensive Pflichtschulabschluss-Plus gestartet. Das speziell konzipierte Ausbildungsprogramm hat zum Ziel, die Integrations- und Arbeitschancen von jungen Flüchtlingen zu verbessern. Die Durchführung erfolgt durch das BFI, das Land finanziert die Kurse, 22 junge Menschen nehmen daran teil. Darüber hinaus fördert das Land ein Clearing-Pilotprojekt des BFI gemeinsam mit „Jugend am Werk“ zur Ersterhebung der Kompetenzen von Flüchtlingen am Beispiel der Flüchtlingsunterkunft Liefering. Bei diesem Pilotprojekt wird die Methodik überprüft, um dann ein breiter angelegtes Clearing für diese spezielle Zielgruppe aufbauen zu können. Ein regionaler Aktionsplan zur Arbeitsmarktintegration wurde bereits gestartet und wird bis Ende November erarbeitet. Involviert sind AK, BFI, WK, WIFI, IV, AMS, Hochschulkonferenz. Es geht um die bessere Koordination der Projekte und Initiativen, die Entwicklung von Handlungsbedarfen. Ziel ist die schnelle Integration am Arbeitsmarkt.

 

Alle beantragten Projekte im Bereich Erwachsenenbildung sollen in diesem Aktionsplan eingebracht werden. Die Kurse aus der Erwachsenenbildung wurden ausgebaut. Das Nachholen Pflichtschulabschluss, Alphabetisierung und Basisbildung bieten Asylwerbenden und bereits anerkannten Flüchtlingen wichtige Weiterbildungsmöglichkeiten.

 

4. Zusammenleben: Maßnahmen für ein besseres Zusammenleben bilden den 4. Bereich, in dem Maßnahmen für Integration laufend umgesetzt wurden und werden. Folgende Projekte wurden bereits umgesetzt oder werden derzeit eingerichtet: Mit salzburghilft.at wurde eine Plattform zur besseren Vernetzung von freiwilliger Hilfe im Land Salzburg eingerichtet. Konkret bietet die Plattform Angebote für Freiwillige und bezirksweise Veranstaltungen zur Vernetzung und zum Austausch der Bürgerinnen und Bürger. Die neue Integrationsplattform wurde mit beratender Funktion für die Landesregierung in Integrations- und Flüchtlingsfragen konstituiert. Ein BürgerInnenrat zum Thema Integration wird durchgeführt.

 

Mit dem Projekt „Open Heart: Projekt für Mentoring von jungen Flüchtlingen“ durch der KiJA übernehmen Erwachsene eine MentorInnenschaft für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling. Die Integration in den Gemeinden wird mit dem Projekt „Gemeinde als Heimat für alle!“ unterstützt. Neue Kooperationen mit Pädagogischer Hochschule und der Universität Salzburg zum Thema Kulturvermittlung, Zusammenleben und Sachunterricht wurden umgesetzt. Die  Umsetzung der neuen Ehrenamtsbörse startet mit Ende 2015.

KULTUR  - REGIONALE KULTURARBEIT GESTÄRKT 

In den Salzburger Bezirken wird viel wertvolle Kulturarbeit geleistet, die gestärkt werden soll. So wurde im Lungau nun ein eigenes Kulturzentrum die künstlerei als Veranstaltungs- und Arbeitsort ermöglicht und eröffnet und somit auch der Lungau in seiner regionalen Kulturarbeit unterstützt. Dazu kommt das neu eingeführte Museumswochenende in der Stadt und den Regionen, an dem Interessierte das breite regionale Museumsangebot kennen lernen können. Solche Aktionen sollen – gemäß meines kulturpolitischen Mottos „Kultur für Alle!“ – den Weg in die heimische Kunst- und Kulturlandschaft breiter machen, für alle Salzburger und Salzburgerinnen leichter zugänglich. Sie bieten Gelegenheit, vielleicht auch unbekannte Aspekte der eigenen regionalen Geschichte kennenzulernen.

 

DIE ZIELE „TRANSPARENZ UND EINHEITLICHKEIT“ ERREICHT

Durch die Strukturreform konnte eine Vereinheitlichung der Förderagenden im Kulturbereich erreicht werden. So wurden Doppelgleisigkeiten in der Kulturförderung durch Umstrukturierung von Referaten sowie Vereinheitlichung der Förderagenden aufgehoben, was künftig zu einem klareren Förderablauf führt.

Ergänzend wurde vor zwei Jahren auch der jährliche Kunst- und Kulturbericht des Landes initiiert, der einen Überblick über die verschiedenen, vielseitigen Tätigkeiten des Kulturlandes Salzburg bieten soll.

 

KULTURVERMITTLUNG AN SCHULEN

Zu den  kulturpolitischen Schwerpunkten zählt „Kulturvermittlung an Schulen“, das in den vergangenen Jahren erfolgreich verstärkt wurde. Bei Kindern und Jugendlichen ein lebenslanges Kunstinteresse zu wecken, ist ein wichtiges, politisches Anliegen. Der Zugang zu Kultur soll für alle offen stehen und bereits in der Schule soll das Interesse an Kunst und Kultur durch spezielle Projekte und Veranstaltungen geweckt werden.

 

FREIE SZENE WURDE UND WIRD GESTÄRKT

Die Freie Szene als wichtiger Teil der Salzburger Kulturlandschaft konnte durch wesentliche Budgeterhöhungen weiter ausgebaut werden.

 

WICHTIGE BAUPROJEKTE BESCHLOSSEN

Wichtige Bauprojekte wie das Haus der Volkskulturen, die Probebühne des Landestheaters und das Depot für das Museum der Moderne wurden beschlossen und befinden sich teils auch bereits in Umsetzung.

SPORT

Gleichstellung von Frauen und Männern bei Sport-Preisgeldern umgesetzt: Im Land Salzburg werden seit 1.1.2015 Sport-Veranstaltungen nur mehr dann in voller Höhe gefördert, wenn die Erfolgsprämie für Frauen wie Männer gleich hoch ist.

 

Startschuss Neubau der Dreifach-Sporthalle Liefering (Landesanteil von 1,5 Mio €) und Startschuss Ausbau ULSZ-Rif (Landesanteil von 1,8 Mio €).

 

​Maßnahmenplan „Sport 2020“ für die umfassende Weiterentwicklung des Sports im Land Salzburg implementiert: Sportstätten, Verbände, Vereine und Veranstaltungen sollen dadurch mittelfristig für alle Altersgruppen und alle Personen im Breiten-, Leistungs- und Spitzensport besser verbunden, offener, zeitgemäßer und leistbarer werden.

 

​Umsetzung erster Sportgroßveranstaltungen als Green-Events (erste Bewerbe im Skisprung und Skialpin Saison 15/16) fixiert.

 

JUGEND UND GENERATIONEN

​Neue Initiative „Jugend zum Wintersport“ zur Motivation von Salzburger Schulkindern und Jugendlichen mit dem Schwerpunkt Ski Alpin umgesetzt.

Sport in der Nachmittagsbetreuung von 20 auf 45 Schulen ausgebaut. Diese Aktion ist nun in allen Salzburger Bezirken vertreten und ist nun auch auf Kindergärten übertragen worden.

Aus für versteckte Parteienfinanzierung. ​​Neue Förderrichtlinien für Jugendzentren und die verbandliche Kinder- und Jugendarbeit umgesetzt: Ehrenamtlich geleistete Stunden werden nun in die Förderentscheidung einbezogen.

ERWACHSENENBILDUNG, ÖFFENTLICHE BIBLIOTHEKEN UND GEMEINDEENTWICKLUNG

Ausbau der Kursangebote für das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen und die Basisbildung um zusätzlich 61 Prozent.

 

In der Erwachsenenbildung wurde gemeinsam mit der Stadt Salzburg eine neue Geschäftsführerstelle der Arbeitsgemeinschaft der Salzburger Erwachsenenbildung eingerichtet. Damit verbunden ist eine enge Kooperation zwischen dem Land und der ARGE SEB bei der Weiterentwicklung der Erwachsenenbildungslandschaft.

 

Das Projekt „Bildungsberatung“ für kostenfreie, neutrale sowie vertrauliche Beratung über Weiterbildungsmöglichkeiten wurde mit einer Laufzeit von drei Jahren auf den Weg gebracht. Dieses wurde gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds, dem Bundesministerium für Bildung und Frauen und der Landeshauptstadt Salzburg sowie dem Arbeitsmarktservice Salzburg umgesetzt.

WISSENSCHAFT, UNIVERSITÄTEN, FORSCHUNG UND ENTWICKLUNGSZUSAMMENARBEIT

Im Bereich der Gender-Forschung wurde ein neues Habilitationsstipendium für hervorragend qualifizierte Frauen an der PLUS etabliert. Die Unterstützung eines Mentoringprogramms für Nachwuchswissenschafterinnen an den Universitäten Salzburg sowie eine Ringvorlesung an der Paracelsus Medizinischen Privatuniversität zum Thema Gendermedizin wurden neu eingerichtet.

 

Ein dreijähriges Doktoratskolleg zum Thema „Die Künste und ihre öffentliche Wirkung: Konzepte – Transfer – Resonanz“ wurde als Teil des Kooperationsschwerpunkts „Wissenschaft und Kunst“ neu eingerichtet.

FRAUEN, CHANCENGLEICHHEIT UND ANTI-DISKRIMINIERUNG

Den 3 Frauenhäusern steht mehr Geld zur Verfügung und bessere Absicherung durch 2 Jahresverträge. Die Einführung der prozessorientierte Gefahrenanalyse „DyRias“ ermöglicht wissenschaftlich fundierte Risikoeinschätzung von Bedrohungen.