UVP-BEHÖRDE VERWEIGERT BÜRGERINNEN AUSKUNFT!
Haben BürgerInnen ein Recht darauf zu wissen, ob die umstrittene Hochspannungsleitung, die man ihnen vor die Nase gesetzt hat, auch entsprechend den behördlichen Auflagen errichtet wurde?
Dass die UVP-Behörde den BürgerInnen die Einsicht in den Abnahmebescheid mit der Begründung verweigerte, es bestünde für die Öffentlichkeit weder ein Rechts- noch Informationsanspruch, hält LAbg. Astrid Rössler, die Umweltsprecherin der GRÜNEN, nicht bloß für „höchst unkooperativ und formalistisch“, sondern auch für inhaltlich falsch: „Diese Leitung beschäftigt die Salzburger Bevölkerung jetzt bereits seit vielen Jahren. Wo, wenn nicht in einer solchen Causa besteht ein Anspruch auf Information?“ In einem demokratischen Staat sollte eine Behörde jedenfalls kein Problem damit haben, wenn Bürger und Bürgerinnen wissen wollen, ob sich Unternehmen bei der Umsetzung von Projekten an die behördlichen Auflagen gehalten haben.
Als besonders pikant empfindet Rössler, dass die Informationsverweigerung der UVP-Behörde zum ersten Leitungsabschnitt zeitlich mit dem Startschuss für das Genehmigungsverfahren des zweiten Leitungsabschnittes zusammenfällt: „Erst vor wenigen Tagen hat die APG beim Land den wesentlich längeren Teil der 380-kV-Leitung zur Umweltverträglichkeitsprüfung eingereicht. Und in dieser Phase schaltet die Landesregierung den Bürgern und Bürgerinnen gegenüber auf stur und verweigert über ihre Behörde den Zugang zu Informationen. Im Hinblick auf das nun anstehende schwierige Verfahren kein sehr vertrauenerweckendes Signal.“