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05.11.2019 Presseaussendung

380KV: DRINGLICHER ANTRAG FORDERT RECHTLICHE KLARSTELLUNG

Ein Hochspannungsmast von unten fotografiert

Demokratiesprecher LAbg. Heilig-Hofbauer: „GemeindevertreterInnen dürfen keine juristischen Versuchskaninchen sein!“

Die im Zusammenhang mit der 380 kV-Leitung zutage getretene Irritation bezüglich des Straftatbestandes der Untreue verunsichern derzeit viele Salzburger Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Gemeinsam mit den Koalitionspartnern fordern die GRÜNEN am Mittwoch per Dringlichkeitsantrag eine Klärung der rechtlichen Situation durch den Bundesgesetzgeber.

„Die Verunsicherung bei den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern ist derzeit verständlicherweise groß. Das ist nachvollziehbar und daher fordern wir vom Bundesgesetzgeber dringend eine rechtliche Klärung, dass Entscheidungen von Gemeindevertretungen nicht ‚käuflich‘ sein dürfen. Unsere GemeindevertreterInnen dürfen keine juristischen Versuchskaninchen sein!“, sagt der GRÜNE Demokratiesprecher LAbg. Simon Heilig-Hofbauer.

Derzeit liegen drei Rechtsgutachten (RA List, RA Ramsauer und Univ. Prof. Hinterhofer) zu dieser Rechtsfrage vor, die zu unterschiedlichen Rechtsmeinungen bezüglich des Straftatbestands der Untreue kommen. Angesichts der Höhe der potenziellen Strafdrohung ist es nicht zumutbar, dass GemeindevertreterInnen diese Frage vor Gericht klären müssen, weil bisher kaum Rechtssprechung dazu vorliegt.

Simon Heilig-Hofbauer

Klubobfrau-Stellvertreter, Landtagsabgeordneter

[email protected]
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