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26.04.2020 Presseaussendung

BETREUUNG BEI BEDARF FÜR ALLE KINDER MÖGLICH!

Schwarzweiß Foto. Ein ca. 5jähriges Mädchen schneidet eine Grimasse. Sie zieht mit den Fingern die Mundwinkel auseinander und streckt die Zunge raus

Erlass des Gesundheitsministeriums ermöglicht Betreuung „ohne Einschränkungen“

Nach mittlerweile sechs Wochen in denen Kinder nur in Ausnahmefällen in elementarpädagogischen Einrichtungen betreut werden konnten, haben Überlastungssituationen in Familien zugenommen. Ein Erlass des Gesundheitsministeriums hat diesbezüglich am Freitag Klarheit geschaffen: „Ab Montag ist auch in Salzburg wieder die Betreuung aller Kinder in Krabbelgruppen und Kindergärten möglich, wenn es einen Bedarf gibt“, erläutert der GRÜNE Bildungssprecher LAbg. Simon Heilig-Hofbauer. Die Verordnung gilt ab morgen, Montag.

Heilig-Hofbauer: „Die Verordnung sieht explizit vor, dass Einrichtungen keine Kinder abweisen dürfen, auch wenn die Eltern weiterhin im Homeoffice sind und keinem systemrelevanten Beruf nachgehen. Sollte die Betreuung der Kinder allerdings im familiären Kreis bewerkstelligt werden können, wird dies dennoch bis zum 18. Mai ausdrücklich empfohlen“, so Heilig-Hofbauer. Allerdings gelte weiterhin eine wichtige Einschränkung: „Von einer Betreuung durch die Großelter wird weiterhin dezidiert abgeraten. Personen über 65 Jahren gelten als besonders gefährdet. Bevor die Großeltern die Kinderbetreuung übernehmen, ist jedenfalls der Kindergarten vorzuziehen“, appelliert der GRÜNE Bildungssprecher.

Das Land Salzburg hat den Erlass des Gesundheitsministeriums bereits am Freitag mit einer eigenen Verordnung umgesetzt, die morgen, Montag, in Kraft tritt. Weiters ist in den Richtlinien der Sonderförderung für private Kinderbetreuungseinrichtungen festgelegt, dass das Land bis zum 18. Mai für den Entfall der Elternbeiträge aufkommt. „Für Kinder die bis zum 18. Mai weiterhin zuhause betreut werden, müssen bis dahin auch keine Beiträge entrichtet werden“, so Heilig-Hofbauer. „Ab diesem Zeitpunkt kann voraussichtlich der Regelbetrieb in allen Kinderbetreuungseinrichtungen wiederaufgenommen werden können – vorausgesetzt, die Infektionszahlen bleiben weiter so niedrig bleiben.“  Entsprechende Hygienerichtlinien wurden bereits ausgearbeitet und sollten ab sofort angewendet werden.
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Simon Heilig-Hofbauer

Klubobfrau-Stellvertreter, Landtagsabgeordneter

[email protected]
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