Skip to main content
    Barrierefreiheit
04.10.2012 Presseaussendung

ERSCHÜTTERNDE VOLLZUGSPRAXIS!

Die oft erschütternde Vollzugspraxis bei der Abschiebung von Kindern erzeugt bei vielen Landtagsabgeordneten Betroffenheit. Der Dringliche Antrag der GRÜNEN wurde trotzdem abgelehnt.

Anstatt die Salzburger Behörden – wie von den GRÜNEN angeregt – durch die Landesregierung dahingehend in die Pflicht zu nehmen, bei Abschiebungsverfahren ihren Ermessensspielraum im Sinne des Kindeswohles zu nutzen, begnügten sich SPÖ, ÖVP und FPÖ einmal mehr mit einem Brief an den Bund. Der – und nicht die für die Bezirksbehörden ressortzuständige Landeshauptfrau – soll auf die Behörden einwirken, „bei der Prüfung von Fällen auf das Kindeswohl besonderes Augenmerk zu legen“.

LAbg. Cyriak Schwaighofer, der Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, berief sich in seinem Dringlichen Antrag auf zentrale Bestimmungen aus der UN-Kinderrechtskonvention, welche 2011 durch das „Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern“ in das österreichische Verfassungsrecht übernommen wurden. Demnach sei bei allen Maßnahmen, von denen Kinder betroffen sind, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen.

Genau das aber passiere sehr oft nicht. „Die Vollzugspraxis ist in vielen Fällen zutiefst inhuman und widerspricht den Rechten der Kinder“, erklärte Schwaighofer und führte exemplarisch den Fall des kürzlich ausgewiesenen siebenjährigen armenischen Buben und seiner Mutter an. Bei Nacht und Nebel sei die Polizei gekommen, um die beiden abzuholen und nach Wien zu bringen, von wo es weiterging nach Armenien. „Seit wenigen Tagen liegt uns das Urteil des Verfassungsgerichtshofes vor, wonach Mutter und Kind nicht abgeschoben hätten werden dürfen, doch jetzt sind die beiden bereits wieder in dem Land, aus dem sie aus guten Gründen geflüchtet sind. So etwas darf einfach nicht vorkommen.“

 

Jedes Gesetz biete einen Ermessensspielraum, einen Bewertungsspielraum. „Nützen wir die Möglichkeiten, die wir im Vollzug durch die Bezirksbehörden haben“, appellierte Schwaighofer an die übrigen Abgeordneten. Vergeblich. Diese weigerten sich, beim Land einen Handlungsspielraum wahrzunehmen und beauftragten die Landesregierung statt dessen, „an Bundesregierung mit dem Ersuchen heranzutreten, sie möge darauf einwirken, dass die mit der Vollziehung des Fremdenrechts befassten Behörden bei der Prüfung von Fällen ….“ (Rest siehe oben).

 

„Mich macht der Vollzug der Fremdengesetze ratlos, verzweifelt und wütend. Ich halte nichts davon, den x-ten Brief nach Wien zu schicken. Die Bezirksbehörden sind die Vollzugsorgane und unterstehen der Landeshauptfrau. Der Landtag hätte heute im Sinne der Kinder und ihrer Rechte Gestaltungswillen zeigen können. Statt dessen delegieren SPÖ, ÖVP und FPÖ diese Aufgabe an den Bund. Und nehmen in Kauf, dass über Kinderrechte und damit die Schwächsten der Betroffenen weiter drüber gefahren wird“, kommentiert der GRÜN-Abgeordnete den heutigen Beschluss.