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14.12.2018 Presseaussendung

STADT SOLL SICH MÜNCH­NER UR­TEIL ZUM VOR­BILD NEH­MEN!

Ein Handy mit dem AirBnB Zeichen darauf

„Das Urteil zeigt auf, wie gegen illegal vermietete Wohnungen vorgegangen werden kann.“

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtes München muss die Onlineplattform AirBnB der Stadt München die Daten von Wohnungen preisgeben, die illegal an TouristInnen vermietet und so dem Mietmarkt entzogen werden. „Die Stadt Salzburg soll diese Entscheidung zum Anlass nehmen, um effektiver gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen“, fordert die Grüne Klubobfrau und Bürgermeisterkandidatin LAbg. Martina Berthold.

 

„In Salzburg verweisen die Verantwortlichen immer wieder auf die komplexe und schwierige Prüfungslage. Mit diesem Urteil haben wir ein schlagkräftiges Beispiel in der Hand, wie illegal vermietete Wohnungen aufgedeckt werden können. Der AirBnB-Konzern kommt dadurch endlich unter Zugzwang“, so Berthold.

 

Sie fordert seit Monaten eine stärkere Überprüfung der rund 1.000 AirBnB-Wohnungen in der Stadt Salzburg, denn: „Der Salzburger Wohnungsmarkt ist extrem angespannt. Wir können nicht länger akzeptieren, dass Wohnungen verschwendet werden, die von den SalzburgerInnen dringend benötigt werden“, betont Berthold. In München gelten private Wohnungen, die mehr als acht Wochen im Jahr als Ferienwohnung angeboten werden, als zweckentfremdet. Die AnbieterInnen begehen eine Ordnungswidrigkeit. AirBnB Irland, die Muttergesellschaft des Unternehmens, hatte gegen die Herausgabe der Daten geklagt und sich darauf berufen, dass für sie irische Gesetze gelten.

 

Das Münchner Verwaltungsgericht gab nun aber der Stadt Recht. Airbnb müsse sich an nationale Vorschriften halten, da Irland weder für die Überwachung des Zweckentfremdungsverbots in München zuständig sei noch irisches Recht gelte. Nach dem EU-Recht darf die Stadt München Auskünfte verlangen, um das Zweckentfremdungsverbot zu überwachen. Datenschutzrechtliche Bedenken erkennt das Gericht nicht.

Strenger Blick auf AirBnB in Salzburg nötig und möglich

Schon jetzt ist in Salzburg ein strenger Blick auf die Onlineplattform-Angebote möglich. Mit dem novellierten Raumordnungsgesetz gelten seit 1.1.2018 verschärfte Bestimmungen. Eine touristische Nutzung von Wohnungen in Bauten mit mehr als drei Wohnungen (bisher fünf) ist seither nicht mehr zulässig. Parallel dazu wird an einer Registrierungspflicht für Onlineplattform-Vermietung gearbeitet, die im neuen Landes-Nächtigungsabgabengesetz verankert werden soll.

Porträtfoto Martina Berthold neu
Martina Berthold

Landeshauptmann-Stellvertreterin, GRÜNE Landessprecherin Salzburg

[email protected]
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