AMTSVERSCHWIEGENHEIT VS. INFORMATIONSPFLICHT
Müsste ich einem Kind in einfachen Worten erklären, was Amtsverschwiegenheit bedeutet, würde ich sagen: „Einige wenige wissen alles. Sie regieren das Land. Andere wissen so viel wie nötig, um das Land zu verwalten. Doch sie dürfen Ihr Wissen nicht teilen. Der Rest der Bevölkerung weiß wenig und muss vieles glauben.“ Klingt undemokratisch?
Klingt undemokratisch? Klar, diese Erklärung ist reduziert und vereinfacht. Es fehlt ein Verweis auf das Auskunftspflichtgesetz und die Pressefreiheit.
Auch auf Gemeindeebene braucht gelebte Demokratie beides: Vertraulichkeit und Informationspflicht. Doch wie steht es in Großgmain um den Zugang zu Informationen? Die etablierten Fraktionsführerbesprechungen sind mehr als nur schlechter politischer Stil. Sie verhindern Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit eine transparente Meinungsbildung. Durch Beschlussfassung vor der Gemeindevertretungssitzung untergraben sie eine nötige öffentlich geführte Debatte und nehmen darüber hinaus den Bürger*innen die Möglichkeit der Partizipation. Solange Großgmainer*innen keine einfache Möglichkeit haben Protokolle der Gemeindevertretung einzusehen und kaum Informationen im Vorfeld von Projekten und Sitzungen erhalten, haben sie auch nicht die Möglichkeit Demokratie im Dorf zu (er)leben.