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26.08.2014 Presseaussendung

BETTELN: KLARES NEIN ZU EINSCHÜCHTERUNG UND FEHLINFORMATION!

Menschenrechtssprecherin LAbg. Sieberth: „Sollte es kriminelle Strukturen geben, sind diese zu ermitteln, aber nicht die Opfer solcher Machenschaften zu kriminalisieren!“

„Grundsätzlich ist es zu befürworten, wenn Behörden grenzüberschreitend zusammenarbeiten, um möglichen kriminellen Strukturen und Menschenhändlern auf die Schliche zu kommen. Allerdings dürfen die Ermittlungen nicht dazu führen, dass Menschen, die dem verfassungsrechtlich verankerten Grundrecht des stillen Bettelns nachgehen, verängstigt, eingeschüchtert oder gar mit Fehlinformationen versorgt werden. Leider scheint genau das in den vergangenen Wochen passiert zu sein.“ So reagiert die GRÜNE Menschenrechtssprecherin LAbg. Barbara Sieberth auf die aktuellen Medienberichte über verstärkte polizeiliche Ermittlungen zu kriminellen Machenschaften in rumänischen BettlerInnen-Kreisen.

„Hintermänner ermitteln und strafen, aber nicht ihre Opfer kriminalisieren!“

„Sollte sich herausstellen, dass es in Salzburg tatsächlich ausbeuterische Strukturen gibt, müssen die ‚Drahtzieher‘ natürlich rechtlich verfolgt werden“, betont Sieberth. Die betroffenen bettelnden Menschen seien aber in jedem Fall als Opfer und nicht als Täter zu sehen. Allerdings gibt es nach wie vor keine Belege für kriminelle Strukturen in Salzburg, im Gegenteil: „Wie uns der berührende Bericht des Diakonie-Geschäftsführers Michael König wieder einmal vor Augen führt, kommen die Bettler und Bettlerinnen nach Salzburg, weil sie um ihr Überleben kämpfen.“

Kritik an Auslegung des Begriffs der „Organisation“

Kritik übt die GRÜNE Abgeordnete am aktuellen Gesetz und dessen Auslegung durch die Polizei, wenn es um den Verwaltungsstrafbestand „organisiertes Betteln“ geht: „Wir wollen und können doch nicht ernsthaft die gemeinsame Anreise einer Familie aus Rumänien nach Salzburg und deren Organisation des Alltags in der Stadt unter Strafe stellen. Notreisende Menschen können es sich nicht leisten den Weg nach Österreich allein anzutreten. Daher fahren Gruppen von vier, fünf Menschen gemeinsam in einem Auto oder in Bussen. Diese treffen sich natürlich am Abend um gemeinsam eine Unterkunft zu suchen, die Tagesgeschehnisse zu besprechen und gemeinsam zu essen.“

 

Über die Auslegung der „Organisiertheit“ regt Sieberth eine baldige Debatte an, denn: „Die momentane Auslegung des Begriffs geht in die völlig falsche Richtung: Selbstverständlich sind kriminelle Strukturen zu ahnden. Die Organisation des alltäglichen Lebens von BettlerInnen unter Strafe zu stellen, halte ich aber für absolut unzulässig!“