Skip to main content
    Barrierefreiheit
29.04.2026 Presseaussendung

Chalet-Dorf in Rauris: Gericht bestätigt Abrissbescheid

"Richtungsweisende Entscheidung ebnet Weg, um Bodensünde der Vergangenheit zu revidieren."
Simon Heilig-Hofbauer

In seiner Entscheidung vom 24. April 2026 (Zahl 405-3/1556/1/8-2026) hat das Landesverwaltungsgericht (LVwG) die Beschwerde gegen den Beseitigungsauftrag der Gemeinde Rauris für das Chaletdorf mit 46 Einzelhäusern samt Hauptgebäude als unbegründet abgewiesen. „Das Verwaltungsgericht hat den Abrissbescheid für das Chalet-Geisterdorf in Rauris bestätigt. Mit dieser richtungsweisenden Entscheidung wird der Weg geebnet, um eine der größten Bodensünden Salzburgs zu revidieren“, ist der GRÜNE Raumordnungssprecher LAbg. Simon Heilig-Hofbauer erfreut. „Seitens des Gerichts wurde die Frist für die Beseitigung nun bis spätestens 1. November 2026 festgesetzt. Gegen diese Entscheidung ist keine ordentliche Revision mehr zulässig“, erläutert Heilig-Hofbauer. Lediglich mit einer außerordentlichen Revision könne das Höchstgericht angerufen werden. Die Erfolgsaussichten dafür seien allerdings sehr überschaubar. Heilig-Hofbauer gratuliert der Gemeinde zu diesem rechtlichen Erfolg: „Die Gemeinde hat das Verfahren juristisch gut vorbereitet und sich nun mit ihren Argumenten durchgesetzt.“ Durch dieses entschlossene Vorgehen können nun hoffentlich die Fehler der Vergangenheit wiedergutgemacht werden. Richtungweisend sei diese Entscheidung auch für andere ähnliche Projekte: „Damit wird auch die Luft für das Six Senses Projekt am Pass Thurn immer dünner. Wird nicht fristgerecht bis September 2027 fertig gebaut, droht auch dort der Abriss.