DAS WARTEN HAT EIN ENDE - SALZBURG ÖFFNET!
GRÜNE Salzburg - Die COVID-Infektionen sinken nun seit Wochen konstant und deutlich. Das ist gut, denn am 19. Mai wird geöffnet! Hier findet ihr die wichtigsten Infos im Überblick.
DIE 3-G-REGEL
Tests, Maske tragen und Abstand halten sind weiterhin wichtige Begleitmaßnahmen. Die sogenannte 3-G-Regel – also der Zutritt für getestete, genesene oder geimpfte Personen gilt als Eintrittsbedingung für alle Bereiche außer Handel und Museen.
KULTUR & VERANSTALTUNGEN
Für einen Museumsbesuch muss pro Besucher*in eine Fläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen. Für Indoor (Kultur-)Veranstaltungen sind maximal 1.500, outdoor maximal 3.000 Personen zulässig. Ohne zugewiesene Sitzplätze sind es maximal 50 Personen. Zwischen den Sitzplätzen müssen zwei Meter Abstand eingehalten bzw. ein Sitzplatz freigelassen werden. Wenn man sich länger als 15 Minuten bei der Veranstaltung aufhält, braucht es eine Registrierung. Eine Verköstigung darf nur sitzend erfolgen. Anzeigen muss man eine Veranstaltung ab elf Personen, eine Bewilligung braucht es ab 51 Personen. Für Chöre, Blasmusikkapellen und andere Musikgruppen sind Proben nun endlich erlaubt. Pro Person müssen 20 Quadratmeter Platz sein. Der Mindestabstand von 2 Metern muss eingehalten werden. Eine FFP2-Maske muss nicht getragen werden, wird aber empfohlen, wenn das möglich ist.
GASTRONOMIE, HOTELLERIE UND BEHERBERGUNG
In Innenräumen sind pro Tisch maximal vier Personen mit maximal sechs Kindern erlaubt (Ausnahme: Gemeinsamer Haushalt). Outdoor sind maximal zehn Personen plus zehn Kinder erlaubt. Für Imbissstände und zur Abholung ist kein Test erforderlich. Die FFP2-Maske ist zu tragen bis man am Tisch sitzt. Auch Mitarbeiter*innen müssen FFP2-Masken tragen. Für die Inanspruchnahme von Gastronomie, Wellness und Fitnesseinrichtungen ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich.
ZUSAMMENKÜNFTE
Unter zehn Personen sind Zusammenkünftige ohne Anzeige oder Bewilligung zulässig. Ab elf Personen gilt die 3-G-Regel. Außerdem muss ein solches Treffen bei der lokalen Gesundheitsbehörde gemeldet werden. Zusätzlich ist sowohl in Innenräumen als auch draußen eine FFP2-Maske zu tragen. Getränke oder Speisen dürfen keine ausgegeben werden. Diese Regel bezieht sich zum Beispiel auf Hochzeiten oder Gartenparties.
Ab 51 Personen sind nur Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen zulässig. Sie müssen von der lokalen Gesundheitsbehörde bewilligt werden. Die Höchstgrenzen sind 1.500 Personen in Innenräumen und 3.000 draußen. Die Hälfte der Sitzplatzkapazität darf belegt werden. Weitere Lockerungen für diesen Bereich sind für Juli geplant.
ALTEN- UND PFLEGEHEIME
Die Besuchsregelungen werden gelockert. Es dürfen nun täglich bis zu drei Personen zu Besuch kommen. Mitarbeiter*innen müssen einmal pro Woche getestet werden, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
SPORT
Alle Sportarten sind zulässig, auch Kontaktsportarten. Während dem Sport besteht keine Masken- und Abstandspflicht. Sport im öffentlichen Raum darf von insgesamt zehn Personen ausgeübt werden, Maskenpflicht und Abstand gelten nicht.
WO WIRD GETESTET?
Die Öffnungen werden in Salzburg von einem großflächigen Testangebot begleitet. In Salzburg werden die wöchentlichen Testkapazitäten an den Rotkreuz-Teststationen von rund 70.000 auf 200.000 nahezu verdreifacht.
Weitere detailliertere Informationen findet ihr hier: FAQ Öffnungsschritte 19. Mai 2021