DIE MINDESTSICHERUNG GEHT, DIE SOZIALUNTERSTÜTZUNG KOMMT
Durch das 2019 beschlossene Sozialhilfegrundsatzgesetz wird die bedarfsorientierte Mindestsicherung von der Sozialunterstützung abgelöst. Für Heinrich Schellhorn gilt nach wie vor: "Wir wollen Armut bekämpfen und nicht die Armen. Daher nutzen wir bestmöglich die Spielräume, die uns das enge Korsett des Gesetzes gibt."
Die Frist für die Länder zur Umsetzung wäre 1. Jänner 2020 gewesen. Aufgrund der Prüfung durch den Verfassungsgerichtshof haben sich sieben von neun Bundesländern dazu entschieden, das Urteil vom 17. Dezember abzuwarten. Zwei Kernelemente, wie die stark absinkenden Kinderrichtsätze und der Arbeitsqualifizierungsbonus, die Sozialreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn besonders kritisiert hatte, wurden aufgehoben. Von den abgestuften Richtsätzen wären insgesamt auch fast 2.600 Kinder in Salzburg betroffen gewesen. Dass nun das Gesetz von den Ländern umgesetzt werden muss, bedauert Schellhorn, „da wir mit der Mindestsicherung ein gut funktionierendes System hatten.“
Weniger Bezieherinnen und Bezieher als bisher
Die Zahl der Bezieherinnen und Bezieher und damit der Bedarf nach Mindestsicherung ist in den letzten Jahren gesunken. Wurden im Jahresdurchschnitt 2018 noch 8.426 Personen im Bundesland Salzburg unterstützt, wird für 2019 ein Rückgang um rund zehn Prozent erwartet. Im Oktober 2019 haben 7.575 Menschen, also 1,4 Prozent der Salzburger Bevölkerung, die Mindestsicherung bezogen. Das sind rund 900 Personen weniger als im Vergleichsmonat des Jahres 2018. Die sinkenden Zahlen zeigen, dass das System funktioniert und dass auch die Bemühungen, die Menschen in den Arbeitsmarkt zu bringen, offensichtlich gefruchtet haben. Damit sind auch die Ausgaben der bedarfsorientierten Mindestsicherung seit dem Jahr 2017 gesunken. Wurden im Jahr 2018 42,3 Millionen Euro bereitgestellt, zeigt der vorläufige Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 einen Rückgang der Ausgaben auf 38,9 Millionen.
Beratungsaufwand steigt
„Bei diesen Entwicklungen wäre ein neues System eigentlich nicht notwendig“, fasst Heinrich Schellhorn zusammen. „In unserem Rechtsstaat müssen wir allerdings das Bundes-Grundsatzgesetz umsetzen. Diese Umstellung wird neben dem hohen Verwaltungsaufwand für die Umstellung auf das neue System auch großen Beratungsaufwand für das Personal und die Beziehenden mit sich bringen“, so Schellhorn.
Das bleibt gleich
Nicht alles ändert sich im neuen System der Sozialunterstützung. Einige zentrale Errungenschaften aus der bedarfsorientierten Mindestsicherung werden weitergeführt. „Für uns war es immer wichtig, dass jedes Kind gleich viel wert ist – und das auch so bleiben muss“, stellt Schellhorn klar. Auch im neuen System der Sozialunterstützung werden Kinder 21 Prozent des Richtsatzes und somit rund 192 Euro monatlich erhalten. Darauf hat sich die Salzburger Landesregierung nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs geeinigt.
Weiterhin Berufsfreibetrag
Auch in der Sozialunterstützung wird es für Menschen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen, den Berufsfreibetrag weitergeben – ein gutes Anreizsystem, um Menschen in ein höheres Beschäftigungsausmaß zu bringen, da sie dann einen höheren Freibetrag erhalten. Im Oktober 2019 verfügten zwei Drittel aller leistungsbeziehenden Haushalte über Einkünfte, also Einkommen aus Erwerbstätigkeit und in Form von Sozialversicherungsleistungen oder Kinderbetreuungsgeld.
Das ändert sich
Die größte Änderung in der Sozialunterstützung ist die Abkehr von Mindeststandards zu Höchstsätzen. Die Länder können nur noch bis zu dieser Grenze unterstützen. „Aufgrund dieses Umstandes haben wir mit ‚Sozialunterstützung‘ auch eine neue Bezeichnung gewählt, die die Änderungen des Bundes verdeutlicht“, so Heinrich Schellhorn, der schon in den vergangenen Monaten vor punktuellen Verschlechterungen für bestimmte Zielgruppen gewarnt hat. Zusätzlich ändert sich auch der Zugang: Bestimmte Zielgruppen haben erschwerten oder keinen Zugang zur Leistung mehr.
Handlungsspielräume der Länder begrenzt, aber genützt
Den Ländern wurde vom Bund ein geringer Gestaltungsspielraum eingeräumt, die möglichen Spielräume werden in Salzburg genutzt. Schellhorn: „Es wird bei uns eine höhere Wohnleistung geben als bisher, um die Wohnversorgung der Menschen weiterhin sicherstellen zu können. Wichtig war es uns auch, die vom Bund als freiwillige Leistung der Länder definierten Mehrleistungen, Bonus genannt, für Alleinerziehende umzusetzen. Auch der Bonus für Menschen mit Behinderungen ist in Salzburg vorgesehen.“
Sozialarbeit gesetzlich verankert
Eine weitere zentrale Neuerung bei der Sozialunterstützung ist auch die gesetzliche Verankerung der behördlichen Sozialarbeit als wichtiger Teil des letzten sozialen Netzes in Salzburg. Die begleitende Sozialarbeit ist für viele Personen eine wichtige Unterstützung auf dem Weg zurück in ein selbstständiges Leben.
So geht es weiter
Nach dem Beschluss im Landtag im März wird die Sozialunterstützung mit 1. Juni in Salzburg in Kraft treten. Bis dahin werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geschult, der Schriftverkehr umgestellt und Verordnungen ergänzt.
Erfahrungen und Probleme auswerten
Nach Inkrafttreten der Sozialunterstützung wird Landeshauptmann-Stellvertreter Schellhorn die Bezirksverwaltungsbehörden in allen Bezirken besuchen, um sich bei einem Lokalaugenschein ein Bild davon zu machen, wie die Umsetzung funktioniert, welche Erfahrungen gesammelt wurden und welche Schwierigkeiten aufgetreten sind.