27.01.2013
Presseaussendung
REFORM DES URHEBERRECHTS
Eine Gesellschaft, die den Großteil ihres guten Rufs den Leistungen von KomponistInnen, MalerInnen oder SchriftstellerInnen verdankt, muss sich um die Absicherung heutiger KünstlerInnen bemühen.
Das sogenannte Filesharing ist mittlerweile eine Praxis von Massen geworden, die gesetzlich nicht gedeckt ist. Aber müssen die zumeist Jugendlichen deswegen verfolgt werden? Hätte die verantwortliche Politik nicht eher die Aufgabe, das Recht an eine Praxis anzugleichen, die sich nicht mehr ändern wird? Eine ähnliche Situation hatten wir schon einmal. In den Siebzigern des letzten Jahrhunderts wurde überspielt, „was das Zeugs hielt“. Das „Zeugs“ waren Kassetten und Tonbänder. Und das Unrechtsempfinden der Jungen hielt sich genauso in Grenzen wie heute. Schlussendlich konnte aber mit einem Preisaufschlag beim Kauf von Leerkassetten eine für alle akzeptable Lösung gefunden werden. Das private Kopieren war legalisiert und die UrheberInnen erhielten ihre Abgeltungen.
FLAT-RATE FÜRS WEB
Auf ähnliche Weise muss das Urheberrecht auch heute den technischen Möglichkeiten angepasst werden. Neuerlich muss ein Abgabesystem entwickelt werden, dass Rechtsunsicherheiten beim digitalen Kopieren beseitigt und den UrheberInnen eine angemessene Abgeltung sichert. Das wird am besten mit einer Pauschalabgabe für Breitbandanschlüsse, auch Flat-Rate genannt, erreicht. Dabei wird ein bestimmter Betrag eingehoben und an die Rechteinhaber geschützter Werke im Internet verteilt.
Für das Urheberrecht gibt es in Österreich aber noch einen Anpassungsbedarf. Die Rechte von UrheberInnen sind gegenüber den Verwertern mit einem Vertragsrecht zu stärken. Dazu gehört zum Beispiel ein Verbot von Verträgen, die mit der Bezahlung einer einmaligen Gage alle Rechte überlassen.