EHRENZEICHENGESETZ: POSTHUME ABERKENNUNG VON EHRENZEICHEN
„Landtag hat deutliches Zeichen gesetzt: Ehre nur, wem Ehre gebührt!“
Auf Initiative der GRÜNEN hat der Salzburger Landtag am Mittwoch mehrheitlich (mit Ausnahme der Stimme des freiheitlichen Klubs) den Weg für die posthume Aberkennung von Ehrungen geebnet: In Zukunft wird es also möglich sein, Ehrungen des Landes, der Stadt Salzburg und der Gemeinden auch nach dem Ableben der geehrten Person abzuerkennen.
„Nur wer eine Ehrenauszeichnung des Landes Salzburg wirklich verdient, soll sie auch behalten. Das wird in Zukunft endlich auch über den Tod der Geehrten hinaus gelten“, freut sich der GRÜNE Demokratiesprecher LAbg. Simon Hofbauer. „Bisher war eine posthume Aberkennung einer Landesehrung gesetzlich nicht vorgesehen“, erklärt er. Das Argument lautete, dass eine Ehrenbürgerschaft ohnehin mit dem Tod des Geehrten enden würde. Gerade der Fall Eduard Paul Tratz und seine Verstrickungen im Nationalsozialismus haben allerdings gezeigt, dass es längst überfällig ist, historisch belastete Landesehrungen auch posthum ausdrücklich zu widerrufen.
Hofbauer freut sich, dass der Landtag nun eine gesetzliche Grundlage geschaffen hat, verliehene Ehrenzeichen wieder abzuerkennen, sollte im Nachhinein bekannt werden, dass die geehrte Person „nachweislich keine Ehre über das Land gebracht hat“. Dass die Freiheitlichen gegen die Gesetzesänderung gestimmt haben, verwundert Hofbauer nicht. „Die Herren rund um Karl Schnell haben heute wieder mal gezeigt, dass sie nicht bereit sind, sich mit der NS-Vergangenheit auseinanderzusetzen.“