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19.02.2014 Presseaussendung

ENQUETE MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN: SELBSTBESTIMMTES WOHNEN!

Auf Einladung von LR Heinrich Schellhorn trafen sich am 26. Februar 2014 Interessierte zur Enquete "Selbstbestimmtes Wohnen für alle Menschen mit Behinderungen", um die Frage zu diskutieren: Wie müssen sich Wohneinrichtungen durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ändern?

Die UN-Konvention ist ein internationaler Vertrag, in dem sich die Unterzeichnerstaaten verpflichten, die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Österreich ist diesem Übereinkommen beigetreten und hat es 2008 ratifiziert. Dadurch werden Menschen mit Behinderungen gleiche Rechte ein geräumt. Sie haben die Möglichkeit, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben möchten und sind nicht verpflichtet, in besonderen Wohnformen zu leben.

 

Durch die UN-Konvention wird auch festgehalten, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungs – diensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich persönlicher Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist.

 

Die Enquete beleuchtet die aktuelle Wohnsituation von Menschen mit Behinderungen und begibt sich auf die Suche nach Antworten auf die Frage: Was muss sich im Land Salzburg ändern, damit die Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen der UN-Konvention entsprechen?

 

Alle Infos zur Enquete zum Nachlesen und Nachsehen gibt’s ​hier.

 

Bilder von der Enquete  

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