BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG: 10 FRAGEN–10 ANTWORTEN
Vorurteile und Falschinformationen dominieren derzeit die Debatte rund um die Reform der Mindestsicherung. Wir wollen aufklären und haben die Antworten auf die zehn häufigst gestellten Fragen für euch zusammengefasst!
1. WAS IST DIE BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG (BMS)?
Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) hat 2010 die Sozialhilfe abgelöst. Ziel ist Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, und Rettung vor dem sozialen Absturz zu bieten.
2. WIE HOCH IST DIE BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG (BMS)?
- 75% der BMS sind dafür gedacht die Kosten des täglichen Lebens (Nahrung, Kleidung) abzudecken und 25% der BMS sollen die Wohnkosten abdecken.
- Alleinstehende Erwachsene bekommen 837,76 Euro pro Monat, 12 Mal im Jahr.
- Leben mehrere Erwachsene im gleichen Haushalt wird es weniger.
- Für jedes Kind gibt es 175,93 Euro im Monat, 14 mal im Jahr.
- Dazu gibt es noch Wohnbedarfshilfe (je nach Anzahl der Personen und Wohnort).
- Es gibt in Ausnahmefällen Zusatzleistungen für Notlagen (kein Rechtsanspruch)
Zwei Beispiele:
a.) Eine alleinerziehende Frau mit zwei2 Kindern ohne Einkommen hat in der Stadt Salzburg Anspruch auf 1617,18 Euro Mindestsicherung plus Wohnbedarfshilfe pro Monat. Davon abgezogen werden etwaige Unterhaltszahlungen für die Kinder. Dazu kommt die Familienbeihilfe für die Kinder wie in jedem anderen Haushalt auch.
b.) Eine Groß-Familie (2 Erwachsene, 4 Kinder) ohne Einkommen bekommt im Tennengau 2286,2 Euro BMS plus Wohnbedarfshilfe pro Monat. Dazu kommt die Familienbeihilfe für die Kinder wie in jedem anderen Haushalt auch.
3. WER BEKOMMT BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG (BMS)?
BMS steht allen Menschen zu, die unbegrenzt in Österreich bleiben dürfen. Voraussetzung für den Bezug der BMS ist:
- das Fehlen von eigenem Vermögen (ein „Schonvermögen“ in der Höhe von 4,188 Euro wird zugestanden). Die eigene Wohnung kann man behalten, ab dem 7. BMS-Bezugs Monat geht das Sozialamt ins Grundbuch.
- die Bereitschaft Arbeiten zu gehen (es gibt Ausnahmeregelungen, zum Beispiel bei betreuungspflichtigen Kindern unter 3 Jahren)
- Im Normalfall bleiben Menschen trotz BMS unter der Armutsgrenze (das sind 1.161 Euro für eine allein stehende Person)
Im Bundesland Salzburg wird die BMS im Salzburger Mindestsicherungsgesetz geregelt. Alle Informationen zur Mindestsicherung, inklusive Mindestsicherungsbezugs-Rechner für Salzburg findet man hier: http://www.mindestsicherung-salzburg.at
4. WER FINANZIERT DIE BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG (BMS)?
Bezahlt wird die BMS vom Land und den Gemeinden bzw. der Stadt. Der Bund bezahlt den Großteil der Sozialversicherung des BMS-Beziehers, der BMS-Bezieherin. Voraussetzung für diese Bundesleistung ist, dass die Mindeststandards in allen Bundesländern gleich sind. Geregelt sind diese Mindeststandards in den 15a Vereinbarungen zum Finanzausgleich.
5. WAS IST DIE URSACHE DER AKTUELLEN BMS-DEBATTE?
Die derzeitigen 15a Vereinbarungen laufen Ende 2016 aus. Bis dahin sollten sich die Koalitionspartner der Bundesregierung SPÖ und ÖVP mit den Ländern auf neue Mindeststandards geeinigt haben. Die Debatten der letzten Wochen haben gezeigt: Eine Einigung ist nicht in Sicht!
Oberösterreich hält sich bereits jetzt nicht an die vereinbarten Mindeststandards der 15a-Vereinbarungen, da sie asylberechtigten Menschen deutlich weniger BMS ausbezahlt (520 Euro, davon 155 Integrationsbonus), auch Niederösterreich plant Kürzungen im Sinne einer Deckelung (1500 Euro für Familien, unabhängig von der Kinderanzahl). Für diese einseitige Aufkündigung der vereinbarten Mindeststandards sind keine Sanktionen möglich.
6. WIE GEHT ES MIT DER BMS WEITER?
Derzeit gibt es mehrere mögliche Zukunftsszenarien:
- Das Gesamtpaket der 15a Vereinbarungen scheitert, alle aktuellen Vereinbarungen laufen weiter. Dafür wird kein Landtags-Beschluss benötigt.
- Die 15 a Verhandlungen scheitern bezüglich Mindestsicherung: Es gibt wieder neun Bundesland-Regelungen. Für Salzburg bedeutet das: das aktuelle Salzburger Mindestsicherungsgesetz hat immer noch Gültigkeit, das Land muss aber die Sozialversicherungskosten, die bisher vom Bund bezahlt wurden selbst bezahlen. Jede Änderung des aktuellen Mindestsicherungsgesetzes müsste im Landtag beschlossen werden.
- Es kommt doch noch zu einer Einigung auf Bundesebene (vermutlich mit erheblichen Kürzungen). Diese muss in den Landtagen beschlossen werden.
7. GEHT ES WIRKLICH UM DIE KOSTEN?
Ein beliebtes Argument für die BMS-Debatte ist die drohende Kostenexplosion. Allerdings: Fast alle Ausgaben des Bundes sind höher als die für die Mindestsicherung (nur ein Beispiel: Waisen- und Witwenrenten kosten das Achtfache!).
- 2015 betrugen die Ausgaben für die BMS in Salzburg nur 1,1% des Gesamtbudgets (33,8 Millionen).
- Vom Gesamtsozialbudget des Bundes macht die BMS derzeit 0,8 % aus.
Zumindest die westlichen Bundesländer können sich die aktuellen Standards mit ziemlicher Sicherheit leisten!
Wien hat allerdings wegen des starken Zuzugs von asylberechtigten Menschen in die Bundeshauptstadt ein Problem: Im ersten Halbjahr 2016 waren 38% der Neuzugänge Asyl- und Schutzberechtigte. Mehr als die Hälfte davon, also ca. 20% der Neuzugänge, waren unmittelbar nach ihrer Anerkennung nach Wien gezogen. Wahrscheinliche Mindestsicherungsausgaben in Wien für 2016: 664 Millionen Euro!
Trotzdem: Einsparungen bei der BMS sind teure Einsparungen! Denn nichts ist so teuer wie die Armut mit ihren vielfachen Folgekosten durch fehlende Gesundheit, Bildung, etc.
8. IST DIE BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG (BMS) EINE SOZIALE HÄNGEMATTE?
Von „ausruhen“ kann für Mindestsicherungs-BezieherInnen keine Rede sein. Denn BMS-BezieherInnen leben in der Regel deutlich unter der Armutsgrenze! Die Mehrzahl der BezieherInnen hat ein eigenes Einkommen. In Salzburg hatten 2015 75% der BMS-BezieherInnen ein eigenes Einkommen1. Viele Salzburger BMS-BezieherInnen sind sogar berufstätig. Ihr Einkommen reicht aber nicht zum Leben. 15% der Salzburger BMS-BezieherInnen waren 2015 berufstätig.
Die durchschnittliche Bezugsdauer ist deutlich unter einem Jahr. Nur ein kleiner Prozentsatz bleibt in Dauerbezug.
9. GRÜNE POSITIONEN ZUR BEDARFSORIENTIERTEN MINDESTSICHERUNG (BMS)
- Wir sehen eine Deckelung der BMS sehr kritisch. Das trifft vor allem kinderreiche Familien.
- Wir lehnen die Kürzung der BMS nur für Asylberechtigte ab. Wir wollen keine „Zweiklassengesellschaft“.
- Wir lehnen die Idee BMS in Form von Sachleistungen auszubezahlen ab. Denn das ist nicht nur teurer, es ist vor allem stigmatisierend und bevormundend! Aber in Spezialfällen jetzt schon möglich.
- Wir wollen Anreize für den beruflichen Wiedereinstieg statt Kürzung der BMS! Eine Kürzung ist allerdings mit dem bestehendem Gesetz auch jetzt schon möglich.
- Die Residenzpflicht sehen wir sehr kritisch. Menschen sollen dort wohnen dürfen, wo sie für sich die besten Lebens-Chancen sehen.
10. LÖSUNGSANSÄTZE
- Die Bildungsperspektive muss noch stärker in den Vordergrund rücken. Mit einer guten Ausbildung, steigt die Chance dauerhaft unabhängig von der BMS zu werden.
- Natürlich braucht es Integrationsmaßnahmen. Nicht nur für Familien und Menschen aus dem Ausland. Auch für InländerInnen. Niemand soll am Rande der Gesellschaft leben müssen.
- Und dann ist da der Arbeitsmarkt. Wenn immer mehr Menschen trotz Arbeit ohne BMS nicht überleben können, braucht auch eine Lohndebatte.