FAKTENCHECK: MINDESTSICHERUNG FÜR SUBSIDIÄR SCHUTZBERECHTIGT
Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer hat am Freitag im Morgenjournal die Behauptung aufgestellt, Salzburgs Grüne hätten mitgestimmt, als es darum ging, dass subsidiär Schnutzberechtigte nur 365 statt 560 Euro bekommen sollten. Das ist schlichtweg falsch! Wir haben die Fakten für euch zusammengetragen.
Konkret hat Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringer am Freitag im Ö1-Journal folgendes behauptet: „Sie dürfen nicht übersehen: Die subsidiär Schutzberechtigten bekommen im Burgenland, in Niederösterreich und in Salzburg 365 Euro, nicht 560. Und das wurde dort beschlossen mit den Stimmen der Sozialdemokraten und der Grünen.“ Er verstehe nicht, so der oberösterreichische Landeshauptmann, warum man sich in Oberösterreich so aufrege.“
Die Faktenlage sieht anders aus!
DIE FAKTEN
- Die grundsätzliche Regelung, dass sich subsidiär Schutzberechtigte dauerhaft in der Grundversorgung befinden und nicht mehr (bzw. nur noch übergangsweise) Leistungen nach dem damals noch gültigen Salzburger Sozialhilfegesetz erhalten konnten, wurde bei der Verabschiedung des Salzburger Grundversorgungsgesetzes festgelegt. Diesem Gesetz haben die Grünen im Salzburger Landtag am 14.03.2007 die Zustimmung verweigert
- Am 07.07.2010 haben die Grünen auch dem Salzburger Mindestsicherungsgesetz und dem Mindestsicherungsbegleitgesetz ihre Zustimmung verweigert. Ein Mitgrund für die Verweigerung der Zustimmung war, dass die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten entgegen dem ursprünglichen Begutachtungsentwurf aufgrund der Einwände des Bundes, des Städtebundes und des Gemeindeverbandes von der Mindestsicherung ausgeschlossen worden.
- Zugestimmt haben die Grünen im Salzburger Landtag am 02. Juni 2010 der 15a-Vereinbarung über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung. In der 15a-Vereinbarung sind aber subsidär schutzberechigte Personen als BezieherInnen von Mindestsicherung enthalten.
- Nachdem die Grünen in Salzburg nach den Landtagswahlen 2013 Regierungsverantwortung übernommen haben, hat Landesrat Heinrich Schellhorn im Jahr 2014 die Landeslegistik damit beauftragt, die rechtliche Stellung von subsidiär Schutzberechtigten erneut zu überprüfen. Diese Überprüfung kam zum Ergebnis, dass die geltende Regelung rechtlich tragbar ist. Damit fehlt auch ein Ansatzpunkt, diese Regelung zu verändern, da Seitens der ÖVP der politische Wille dazu nicht gegeben ist.
- Im Mai 2016 hat Integrationslandesrätin Berthold den Regierungspartner erneut darauf hingewiesen, dass der Ausschluss der subsidiär Schutzberechtigten zu Problemen führt: Damit sind sie beispielsweise auch von der Teilnahme am Freiwilligen Integrationsjahr ausgeschlossen, weil dieses an die Mindestsicherung gebunden ist.