Skip to main content
    Barrierefreiheit
29.01.2013 Presseaussendung

FEINSTAUB IM GRIFF?

Feinstaub ist eine Gefahr für die Gesundheit. Fast die Hälfte der österreichischen Bevölkerung ist von der Feinstaubbelastung betroffen.

Die Feinstaubbelastung in Österreich ist mittlerweile ein großflächiges Problem, vom dem alle Ballungsräume und viele Regionen betroffen sind. Gemäß der Bundes-Verordnung werden in allen Landeshauptstädten mit Ausnahme von Bregenz die Feinstaubgrenzwerte überschritten sowie im gesamten Burgenland und weiteren zehn Verwaltungsbezirken und rund 340 Gemeinden. Laut Umweltbundesamt leben in den Feinstaub-Sanierungsgebieten insgesamt etwa 4,2 Millionen Menschen. ​

GESCHÖNTE ERGEBNISSE

Jede/r hat nur ein Leben. Die Feinstaubreduktion muss umfassend und klar angegangen werden. Nicht bloß mit freiwilligen Vereinbarungen mit Industrie und Gewerbe, nicht bloß mit vereinzelt bleibenden Alibi-Maßnahmen. Seit über einem Jahrzehnt gescheite Studien schreiben zu lassen und dann nicht zu handeln, ist fahrlässig. Die Europäische Union hat mit der Festlegung einen Immissionsgrenzwerts für Feinstaub im Jahre 1999 einen großen Schritt gesetzt, ist aber mit der Revision der Materie und Erlassung der Luftqualitäts-Richtlinie 2008 doch deutlich eingeknickt. Einerseits durch Setzung einer Nachfrist, andererseits indem die Möglichkeit eröffnet wurde, den Feinstaub, der aus Streusand und Streusalz resultiert, an Überschreitungstagen herauszurechnen. Da dieser einen hohen Anteil ausmachen kann, wird das Messergebnis im Nachhinein „geschönt“ werden können. Österreich hat mit der IG-l-Novelle 2010 von dieser Option in der Richtlinie Gebrauch gemacht. Dies war einer der Gründe, warum die Grünen diese Novelle ablehnen mussten. 

AUS SICHT DER GRÜNEN

  • sollte die Luftqualitäts-Richtlinie derart geändert werden, dass wieder alle Feinstäube zählen (keine Herausrechnung des Streusplitts und des Streusalzes)
  • sollten die EU-BürgerInnen im Beschwerdeverfahren mehr Rechte bekommen
  • sollte das Immissionsschutzgesetz-Luft (IG-L)derart geändert werden, dass neue Feinstaubemittenten erst zugelassen werden, wenn alte Emittenten ausreichend saniert sind
  • sollten Minister Berlakovich und Minister Mitterlehner „ihre“ jeweiligen Emissionsbegrenzungsverordnungen auf den aktuellen Stand der Technik bringen
  • sollten die Länder die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen nach dem IG-L zur Reduktion des Feinstaubs aus dem Verkehr und aus Gewerbe- und Industrieanlagen in ausreichendem Maße ergreifen. Fahrverbote dürfen als ultima ratio kein Tabu sein, solange längerfristige Weichenstellungen nicht gesetzt sind oder noch nicht greifen. ​