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26.02.2013 Presseaussendung

LANDESREGIERUNG TRITT FLUCHT NACH VORNE AN

"Die Konstruktion des VUF erweckt den Verdacht der Steuerhinterziehung. Das ist gerade bei einer öffentlich-rechtlichen Institution kein Kavaliersdelikt.“

Das hartnäckige Nachfragen der GRÜNEN im Untersuchungsausschuss hat nun zu ersten Konsequenzen geführt: In einer Mitteilung ans Finanzamt räumt das Land ein, dass für den „Versorgungs- und Unterstützungsfonds des Landes“ (VUF) möglicherweise zu Unrecht die Befreiung von der Kapitalertragssteuer in Anspruch genommen worden ist. „Mit dieser Selbstanzeige tritt die SPÖ/ÖVP-Regierung die Flucht nach vorne an“, kommentiert LAbg. Cyriak Schwaighofer, Fraktionsvorsitzender der GRÜNEN, den Schritt der Landesregierung.

 

Die GRÜNEN hatten den VUF – besser: dessen Gebarung – bei den Befragungen im Untersuchungsausschuss vergangene Woche zum Thema gemacht. Laut Gründungsakt wäre der VUF nämlich für die Finanzierung der Pensionen pragmatisierter Beamter sowie Leistungen in der freien Wohlfahrt gedacht. Die Zweckbestimmung als sozialer Unterstützungsfonds hat dem VUF – und damit dem Land – die Kapitalertragssteuer erspart.

„Zu Unrecht“, wie Schwaighofer bereits vergangene Woche meinte: „Konkrete Pensions- oder Sozialleistungszahlungen hat der VUF nie geleistet. Seine wirkliche Funktion war eine andere: Wie wir heute wissen, diente dieser Fonds der Landesregierung quasi als Geldwaschanlage für ihre Spekulationsgeschäfte.“

 

Die prompte Mitteilung der Regierung beim Finanzamt dürfte auch aus Gründen des Selbstschutzes passiert sein: Eine Selbstanzeige wirkt sich nämlich nur dann strafbefreiend aus, wenn noch keine Ermittlungen gestartet wurden. „Die ganze Konstruktion riecht nach Steuerhinterziehung. Und das ist wohl gerade bei einer öffentlichen Körperschaft kein Kavaliersdelikt“, meint Schwaighofer.​