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04.04.2016 Presseaussendung

GAME OVER FÜR ILLEGALES GLÜCKSSPIEL IN SALZBURG

Weiße Würfel auf schwarzem Hintergrund. Beide zeigen 6 Augen

Salzburg verschärft sein Wettgesetz. Ein besserer Jugend- und Spielerschutz stehen dabei im Mittelpunkt

Salzburg verschärft sein Wettgesetz. Ein besserer Jugend- und Spielerschutz stehen dabei im Mittelpunkt, erklärt euch der GRÜNE Abgeordnete Simon Hofbauer im Video.

Video auf Youtube

Der Entwurf aus dem Ressort von Landeshauptmannstellvertreterin Astrid Rössler für ein gänzlich neues Wettunternehmer-Gesetz, das das bisherige Buchmacher- und Totalisateure-Gesetz aus dem Jahr 1994 ablöst, ist nun in Begutachtung gegangen. „Das neue Gesetz sieht zahlreiche Verbesserungen im Jugend- und Spielerschutz vor. Wetterterminals können in Zukunft nur mehr mit einer personalisierten Wettkarte bedient werden, dazu werden die Überwachungsmöglichkeiten der Behörde erweitert und der Strafrahmen bei Verstößen erhöht“, so Rössler.

 

Eine weitere wesentliche Neuerung ist das explizite Verbot von Live-Ereigniswetten, wie zum Beispiel das Wetten auf den nächsten Einwurf oder die nächste Gelbe Karte. „Solche Live-Wetten sind eigentlich Glücksspiel“, erklärt der Grüne Landtagsabgeordnete Simon Hofbauer, der das neue Gesetz mitverhandelt hat. „Wenn solche Live-Wetten in hoher Frequenz gespielt werden, dann entsteht ein ähnlich hohes Spielsuchtrisiko wie bei Glücksspielautomaten. Daher sind solche Wetten in Zukunft verboten“, so Hofbauer.

 

Über alle Wetten muss zukünftig von den Unternehmen ein elektronisches Wettbuch geführt werden, das von den Behörden fünf Jahre lang eingesehen werden kann. Außerdem wird es bei problematischem Spielverhalten die Möglichkeit einer Selbstsperre geben. Besteht die begründete Annahme für eine Gefährdung des Existenzminimums von SpielerInnen, so sind die Unternehmen sogar zu einer Fremdsperre verpflichtet. „Der Schutz von Spielerinnen und Spielern steht für uns beim neuen Gesetz im Mittelpunkt. Durch Maßnahmen wie die Spielerkarte, das Wettbuch oder die Selbst- und Fremdsperre setzen wir hier neue Standards“, so Hofbauer.

 

Um illegalen Aktivitäten in Wettbüros Einhalt zu gebieten, ist der Behörde jederzeit Zutritt zu gewähren und die Betriebszeiten werden auf 6 bis 24 Uhr begrenzt. „Nach 24 Uhr ist Schluss, da nach dieser Zeit ohnehin keine Spiele mehr stattfinden. Ausnahmen wird es nur bei sportlichen Großereignissen geben, die auf Grund der Zeitverschiebung später übertragen werden“, so Hofbauer. „Bei zweimaligem Verstoß gegen das Wett-, Glücksspiel- oder Jugendschutzgesetz wird dem Wettunternehmer die Lizenz entzogen. Auch da ziehen wir die Schrauben für die Wettbranche deutlich an“, so Hofbauer abschließend.

Simon Heilig-Hofbauer

Klubobfrau-Stellvertreter, Landtagsabgeordneter

[email protected]
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