GEMEINSAMER ARBEITSMARKT OHNE DUMPING
Österreich hat die Übergangsfristen für den offenen Arbeitsmarkt mit unseren EU-Nachbarn kaum genutzt. Es ist höchste Zeit für die rechtliche Gleichstellung aller, die hier arbeiten. Wir brauchen einen fairen Zugang, ohne Lohn- oder Sozialdumping.
Sieben Jahre Übergangsfrist sind ins Land gezogen, in denen die Regierung nicht die notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Seit Mai 2011 ist der österreichische Arbeitsmarkt für Polen, Ungarn, Tschechische Republik, Slowakei, Slowenien, Estland, Lettland und Litauen vollständig geöffnet. Ab 2014 kommen dann auch Bulgarien und Rumänien dazu.
Die volle Ausschöpfung der Übergangsfrist rechtfertigen Regierung und Sozialpartner mit der schlechten Arbeitsmarktlage, verursacht durch die Finanzkrise. Außerdem sei das Ausschöpfen ein Zweitgewinn für vorbereitende Maßnahmen gewesen. Doch in den sieben Jahren ist nichts wesentliches passiert. Im Gegenteil, die langen Übergangsfristen haben sogar zahlreiche neue legale und illegale Umgehungspraxen begünstigt. In letzter Minute, am ersten Tag nach Fristende, trat das neue Lohn- und Sozialdumpinggesetz in Kraft, ein arbeits- und sozialrechtlicher Meilenstein, weil es erstmals die Kontrolle der Löhne vor Ort ermöglicht, allerdings mit entscheidenden Schwachstellen.