GRÜN INTERN AKTUELL ZUR MÖNCHSBERGGARAGE
"Grün Intern" nennt sich das Infomail, mit dem wir unsere Mitglieder über wichtige politische Entscheidungen möglichst frühzeitig informieren und die Fakten dazu ausführlich darlegen. Unser Infomail vom 12. Dezember zur Causa „Mönchsberggarage“ sorgte medial für einigen Wirbel. Was da "Skandalöses" drinstand? Lies selbst.
Liebe Leute,
zeitgleich mit den Medien möchten wir euch über eine Entscheidung informieren, die heute in Astrid Rösslers Raumordnungs-Ressort getroffen wurde und die möglicherweise in den nächsten Tagen für Diskussionen sorgen wird: Das Land sagt „Nein“ zum Ausbau der Mönchsberggarage, konkret zur dazu notwendigen Änderung der Flächenwidmung. Diese steht im Widerspruch zum Räumlichen Entwicklungskonzept (REK) der Stadt Salzburg, weil keine ausreichende Reduktion von Oberflächenparkplätzen erfolgt ist und es auch keine schlüssige Befassung mit den Auswirkungen auf die ohnehin belastete Verkehrssituation gibt!
Wir gehen davon aus, dass die Kritiker versuchen werden, den ablehnenden Bescheid als politisch motivierte Entscheidung hinzustellen, die aus rein „grün-ideologischen Gründen“ erfolgt ist. Wo immer möglich, werden wir deshalb klarstellen: Der ablehnende Bescheid fußt auf der sorgfältigen Abwägung von Fakten und rechtlichen Vorgaben (dem REK), die sich die Stadt selbst gegeben hat, um die Lebensqualität für die BewohnerInnen zu erhalten beziehungsweise zu verbessern!
Um euch in der Argumentation zu unterstützen, findet ihr nachfolgend die zentralen Punkte des negativen Bescheids. Bei Fragen wie immer bitte einfach per Retour-Mail oder telefonisch melden.
Beste Grüße
Elisabeth Schmidt
Leitung Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit
EIN GROSSER WIDERSPRUCH ZUM RÄUMLICHEN ENTWICKLUNGSKONZEP
654 ZUSÄTZLICHE PARKPLÄTZE OHNE GLEICHZEITIGE REDUKTION VON STELLFLÄCHEN
Das von der Stadt beschlossene REK 2007 beschreibt, wie die gewünschte zukünftige Entwicklung der Stadt verlaufen soll. Darin ist festgehalten, dass bei der Schaffung von zusätzlichen Kfz-Stellplätzen in Parkgaragen eine „adäquate“ – also in etwa ähnliche – Anzahl von Oberflächenparkern reduziert werden MUSS. Der Vorschlag der Stadt, für die 654 neuen Parkplätze im Gegenzug in der linken Altstadt 55 Parkplätze oberirdisch abbauen sowie in der Riedenburg 100 Parkplätzen in Bewohnerparkplätze umwandeln zu wollen, erfüllt diese Anforderung („adäquat“) in keiner Weise.
AUSGLEICHSMASSNAHMEN:ZU WENIG UND NUR IN UNVERBINDLICHER „KONZEPT“-FOR
Hinzu kommt, dass alle von der Stadt in Aussicht gestellten Ausgleichsmaßnahmen lediglich als „Konzept“ in den Raum gestellt wurden. In den Einreichunterlagen für das Garagen-Projekt fehlt jede verbindliche Festlegung auf eine Stellplatzreduktion. Die vom Gemeinderat beschlossene Absicht, bei der Eröffnung der Garage „Konzepte“ für Ausgleichsmaßnahmen vorlegen zu wollen, kann kaum als ausreichend angesehen werden. Das Fehlen adäquater Begleitmaßnahme stellt aber einen gravierenden Widerspruch zum REK dar.
Einen weiteren Widerspruch sieht die Behörde darin, dass die Stadt laut ihrem REK Bewohnerparkplätze vom Zentrum in Garagen verlagern möchte, um so wieder urbanen Lebensraum zurückzugewinnen. Die Frage, wie viele Bewohnerparkplätzen es im Projektgebiet gebraucht und wie eine mögliche Verlagerung in die Parkgarage aussehen könnte, wurde jedoch von der Stadt bei der geplanten Erweiterung der Garage gar nicht mitbehandelt!
DIE FRAGE DER VERKEHRSBELASTUNG
DREI ANTWORTEN – VIELE WIDERSPRÜCHE – UND EINE VERSCHLECHTERUNG DER SITUATION
Für eine Sonderflächenwidmung – wie im vorliegenden Fall – ist zudem das zu erwartende Verkehrsaufkommen zu berücksichtigen. Dazu wurden von der Stadt insgesamt drei Verkehrsuntersuchungen vorgelegt – mit unterschiedlichen Inhalten. Über die Ausgangsdaten und die Bewertung der verschiedenen (letztlich nicht verbindlich beschlossenen) Ausgleichsmaßnahmen konnte bis zum Ende des Ermittlungsverfahrens kein widerspruchsfreier Sachverhalt festgestellt werden. (Selbstverständlich wurde die Stadt ersucht, die Unterlagen zu ergänzen. Dem ist sie allerdings nicht nachgekommen.)
Damit ist eine wie im REK vorgesehene Berücksichtigung der durch das Projekt entstehenden Verkehrsentwicklung nicht möglich. Dass die beantragte Garagenerweiterung selbst mit den erforderlichen Begleitmaßnahmen zur Reduktion von Oberflächenstellplätzen insgesamt zu einer Entlastung und Verbesserung der Verkehrssituation (auch in Bezug auf Lärm- und Luftschadstoffe) führt, ist im Verfahren nicht erkennbar geworden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass von einer weiteren Verkehrszunahme und Verschlechterung für die Bewohner auszugehen ist.
Aus all diesen Gründen steht die beantragte Flächenwidmung im Widerspruch zum REK der Stadt Salzburg und war von der Behörde zu versagen.