GRUNDRECHT AUF INFORMATION SCHAFFT TRANSPARENZ
Nach bald 100 Jahren Amtsgeheimnis wird dieses endlich abgeschafft. Stattdessen führt die Bundesregierung ein Grundrecht auf Information für alle Menschen in Österreich ein. Das Amtsgeheimnis kann nicht länger als Ausrede dafür dienen, Informationen zurückzuhalten. Gemeinden, Behörden, Ministerien und Gerichte werden dazu verpflichtet Informationen von allgemeinem Interesse, Studien, Gutachten und Statistiken weiterzugeben. „Endlich ist die Geheimniskrämerei zu Ende. Mit dem Informationsfreiheitsgesetz wird eine langjährige Forderung der GRÜNEN umgesetzt,“ freut sich die GRÜNE Klubobfrau Martina Berthold.
Was das für die Menschen in Salzburg bedeutet
„Das Grundrecht auf Information stärkt Bürgerinitiativen in ihrer Arbeit. Behörden müssen Informationen proaktiv auf ihren Webseiten veröffentlichen, Auskünfte zu Studien und Gutachten müssen erteilt werden. In Zukunft können Anrainer:innen zum Beispiel Lärmstudien nicht mehr vorenthalten werden und können Informationen Umwidmungen oder Baubewilligungen einfordern“ zählt Berthold einige Beispiele auf. „Ich freue mich, dass Bürgerinitiativen damit mehr Durchsetzungskraft bekommen.“