GRUNDVERKEHR: NEUES GESETZ BRINGT VIELVERSPRECHENDE NEUERUNG
„Der heutige Beschluss ist eine Absage an Zweitwohnsitze und verhindert weiteren Ausverkauf.“
„Salzburg hat genügend Zweitwohnsitze und Chalets. Mit den neuen Bestimmungen wird dieser Entwicklung ein wirksamer Riegel vorgeschoben und damit natürlich auch der Preisspirale entgegengewirkt.“ So kommentiert LAbg. Josef Scheinast, Raumordnungssprecher der GRÜNEN, das neue Grundverkehrsgesetz, das in der heutigen Ausschusssitzung des Salzburger Landtags beschlossen wurde.
„Das Gesetz bringt in vielen Bereichen ganz zentrale Neuerungen mit sich“, freut sich der GRÜN-Abgeordnete. „Neben dem Preisband, das die Preise im grünen Grundverkehr pro Gemeinde festlegt, ist das Hauptwohnsitzgebot ein voller Erfolg“, so Scheinast. „Ich finde es auch sehr wichtig, dass es zukünftig eine einheitliche Landesgrundverkehrsbehörde gibt. Das wird vieles vereinfachen und verhindern, dass in jedem Bezirk anders vorgegangen wird.“
Den Vorwurf der Opposition, dass die Regierung erst tätig geworden sei, als der Rechnungshof im März dieses Jahres in einem Bericht massive Kritik an den Grundstücksverkäufen im Pinzgau geübt hatte, kann der Abgeordnete nicht nachvollziehen. „Das Grundverkehrsgesetz ist keine Antwort auf die Kritik des Rechnungshofs. Es wurde schon deutlich vorher mit der Arbeit begonnen.“ So sei das Bekenntnis, das entsprechende Gesetz zu reformieren, schon im Koalitionsabkommen enthalten. „Und das liefert die Landesregierung jetzt.“