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19.07.2016 Presseaussendung

HILFE FÜR SUCHT UND PSYCHISCHE PROBLEME IM GANZEN BUNDESLAND

Ein Mann schläft im sitzen mit dem Kopf am Tisch. In einer Hand hält er eine leere Schnapsflasche

Psychosozialer Dienst im Bundesland Salzburg - zusammengefasst in leicht verständlicher Sprache

  • Zwischen Anfang April und Ende Dezember 2015 wurden durch den psychosozialen Dienst über 2.000 Personen mit psychischen Problemen betreut. Wahrscheinlich waren es im ganzen Jahr 2.700 Personen.
  • Diese Menschen wurden im gesamten Bundesland entweder in Beratungsstellen des Psychosozialen Dienstes, zuhause in den eigenen vier Wänden oder in anderen Einrichtungen (zum Beispiel im Krankenhaus) betreut.
  • Außerdem wurde über 500 Mal geprüft, ob Menschen Suchtmittel zu sich genommen haben.

 

Der psychosoziale Dienst des Landes Salzburg unterstützt Menschen mit psychischer Erkrankung und Suchtproblemen. Durch eine Umstellung des Dokumentationssystems gibt es für das Jahr 2015 nur unvollständige Zahlen.

BERATUNG UND BETREUUNG VON PSYCHISCH KRANKEN PERSONEN

2015 wurden Menschen in allen Bezirken betreut.

Zwischen Anfang April und Ende Dezember 2015 wurden durch den psychosozialen Dienst über 2.000 Personen mit psychischen Problemen betreut (2072). Wahrscheinlich wurden 2015 insgesamt fast 3.000 Personen vom sozialmedizinischen Dienst betreut.

 

Im November wurden die Diagnosen der betreuten Menschen erhoben.

  • Die meisten Menschen hatten eine Suchterkrankung (32,7%).
  • Sehr oft hatten die Menschen eine Affektive Störung (zum Beispiel: Depressionen) (21,5%).
  • Eine Angststörung oder eine Belastungsstörung hatten deutlich weniger Personen (10,6%).
  • Am seltensten waren Psychosen (7,4 %). Personen mit Psychosen sehen oder hören Dinge die es nicht gibt. Das ist zum Beispiel bei Schizophrenie so.
  • Ein Viertel der betreuten Personen hatte noch keine gültige Diagnose.
  • Bei den Suchterkrankungen hatten fast alle Probleme mit Alkohol (90%).

 

Der Psychosoziale Dienst bietet Abklärung, Betreuung und Weitervermittlung an.

Das kann telefonisch passieren, im Amt, bei einem Hausbesuch oder auch in anderen Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäusern).

BEGUTACHTUNGEN NACH DEM SUCHTMITTELGESETZ

Wenn der Verdacht besteht, dass jemand verbotene Drogen genommen hat überprüft der Psychosoziale Dienst ob das stimmt. 2015 wurden 552 Überprüfungen durchgeführt.

 

Wir haben den Salzburger Sozialbericht in leicht verständlicher Sprache zusammengefasst.

 

Der vollständige Sozialbericht für das Jahr 2015 kann im Internet heruntergeladen oder bestellt werden. (Seite 102-107)

Kimbie Humer-Vogl

Landtagsabgeordnete, Gemeindevertreterin Hallein

[email protected]
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