HUMANITÄRES BLEIBERECHT: MITSPRACHE VON LÄNDER + GEMEINDEN!
Klubobfrau Berthold anlässlich der LH-Konferenz: „Wir brauchen eine Lösung mit Herz und Hirn!“
„Es ist völlig absurd: Die Bundesregierung setzt alles daran, gut integrierte und bewährte Lehrlinge abzuschieben, während Betriebe händeringend nach Arbeitskräften suchen“, kritisiert die GRÜNE Klubobfrau Martina Berthold. Anlässlich der heutigen Landeshauptleutekonferenz, bei der über die Mitsprache der Länder beim humanitären Bleiberecht diskutiert wird, sagt Berthold: „Wir brauchen eine umsetzbare Lösung mit Herz und Hirn! Wir Grüne sprechen uns klar dafür aus, dass die Länder und Gemeinden in Zukunft wieder ein Recht auf Mitsprache beim humanitären Bleiberecht für gut integrierte Personen und Familien erhalten.“
Es gäbe inzwischen bei vielen ÖsterreicherInnen großes Unverständnis dafür, dass gut integrierte Familien und junge Menschen, die Berufe erlernen, die sonst niemand machen will, abgeschoben werden. Das würden nicht nur die jüngsten Proteste in Vorarlberg zeigen, sondern auch die breite Unterstützung der Initiative „Ausbildung statt Abschiebung“ des Grünen Landesrats Rudi Anschober. Inzwischen haben sich 1.050 Unternehmen, 104 Gemeinden mit 2,7 Mio. EinwohnerInnen und mehr als 63.100 Privatpersonen zu dieser überparteilichen Initiative zusammengeschlossen. „Sie alle haben großes Interesse daran, dass eine Lösung der Vernunft gefunden wird“, wie Berthold sagt. „Derzeit demonstriert die Regierung ihre Härte am falschen Platz und schadet damit dem gesellschaftlichen Zusammenhalt ebenso wie der Wirtschaft“, kritisiert die Grüne Klubobfrau.
Hintergrund
Bis 2014 konnten die Landeshauptleute mit Zustimmung des Innenministeriums ein humanitäres Bleiberecht aussprechen. Dieser Sonderstatus des humanitären Bleiberechts erlaubt besonders schutzbedürftigen oder gut integrierten Personen für einen befristeten Zeitraum legal in Österreich zu leben – auch wenn im Asylverfahren negativ entschieden worden ist. Es kommt vor allem bei so genannten „Härtefällen“ zum Einsatz, wenn beispielsweise AsylwerberInnen schon lange in Österreich leben, aber trotzdem aufgrund eines negativen Asylbescheids abgeschoben werden müssten. Mit 1. Jänner 2014 ist die Zuständigkeit für das humanitäre Bleiberecht an das Innenministerium übergegangen, dessen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl ein humanitäres Bleiberecht vergeben kann. Diese Möglichkeit wird seit 2014 de facto nicht mehr genutzt.
Gerade bei den schwierigen Entscheidungen zum humanitären Aufenthalt ist es unerlässlich, die Verantwortungsträger vor Ort miteinzubeziehen. Dabei müssen aus Bertholds Sicht die Integrationsleistungen und die Verankerung in der Gesellschaft mitberücksichtigt werden. Zum Beispiel, befinden sich die jungen Menschen in einer Lehrausbildung, wie lange sind die Personen bzw. Familien bereits im Land, wurden die Kinder in Österreich geboren, wie gut sind die Menschen integriert. All das kann besser von den Behörden vor Ort beurteilt werden. Bis 2014 hat in diesen Entscheidungsprozessen die enge Kooperation zwischen den Landeshauptleuten, BürgermeisterInnen und Vereinen gut funktioniert.