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07.07.2016 Presseaussendung

INTEGRATION MUSS SOFORT BEGINNEN, NICHT ERST NACH 5 JAHREN!

ineinander verschlungene Hände unterschiedlicher Hautfarbe

Salzburgs Soziallandesrat Schellhorn zu den Vorstößen von Innenminister Sobotka: "Nicht durchdacht"

„Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte brauchen die Unterstützung zu Beginn ihres Aufenthalts in Österreich und nicht erst nach 5 Jahren. Mit dem Vorschlag von Sobotka wird die Intention eine Starthilfe zu bieten, ad absurdum geführt“, erklärt Salzburgs Soziallandesrat Heinrich Schellhorn (GRÜNE) heute zu den Vorschlägen von Innenminister Wolfang Sobotka (ÖVP). „Nicht durchdacht“ sei auch Sobotkas Vorschlag, Flüchtlinge sollen zu gemeinnütziger Arbeit verpflichtet werden. „Wer Mindestsicherung bezieht, muss sich ohnehin dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Dies um die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit auszuweiten, hätte den massiven Ausbau des Niedriglohnsektors zur Folge. Das Ergebnis wäre, dass immer noch mehr Menschen in immer noch schlechter bezahlten Jobs landen. Das kann es doch nicht sein!“, so Schellhorn.

 

Ein derartiges „Herumschrauben an der Mindestsicherung“ könne er nicht nachvollziehen, meint der Soziallandesrat weiter. „Wie sollen diese Familien eine Wohnung und Arbeit finden können, wenn ihnen jegliche Anfangs-Unterstützung verweigert wird? Integration muss heißen, sie zu unterstützen, um Boden unter den Füßen zu gewinnen, um eine Existenz aufbauen zu können. Nicht, ihnen den Boden unter den Füßen weiter wegzuziehen“, so Schellhorn, der darauf hinweist, dass viele der aktuell kursierenden Kürzungs-Vorschläge bereits im Gutachten behandelt wurden, das die Bundesregierung Anfang des Jahres beauftragt hatte. Eine Wartezeit für Flüchtlinge auf Sozialleistungen wurde darin eindeutig als unzulässig eingestuft!

 

„Ich verstehe nicht, warum Mitglieder der Bundesregierung ihre eigenen Gutachten ignorieren und mit Vorschlägen an die Öffentlichkeit gehen, die nicht nur in der Sache kontraproduktiv sind sondern dazu noch dem Unionsrecht widersprechen. Die Zeit und das Geld für das Gutachten hätte man sich sparen können“, meint Landesrat Schellhorn.

 

Durch VfGH-Entscheidungen und ein Gutachten des Bundeskanzleramts wurde auch die generelle Deckelung der Mindestsicherung von 1.500 Euro bereits als verfassungswidrig eingestuft. Die Bundes-ÖVP besteht weiterhin auf dieser Forderung. Dadurch wurden die Verhandlungen der SozialreferentInnen beeinträchtigt, da man mehreren Kompromissvorschlägen von Seiten der SPÖ und GRÜNEN bisher nicht zustimmen wollte.

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