KINDERBETREUUNG – GERÜCHTE UND FAKTEN
Rund um das Thema Kinderbetreuung kursieren derzeit Gerüchte, denen zufolge die Salzburger Landesregierung Kürzungen bei den privaten Krabbelstuben plane. Zur Klarstellung: Davon kann keine Rede sein!
Landesrätin Martina Berthold hält unmissverständlich fest: „Es wird keine Sparmaßnahmen zu Lasten der privaten Krabbelgruppen und alterserweiterten Gruppen geben!“ Und: „Es wird auch mit dem neuen Gesetz keine Förderkürzungen für private Betreuungseinrichtungen für unter Dreijährige (z.B. in den Krabbelstuben) geben.“
MEHR GELD FÜR DIE KINDERBETREUUNG: PLUS SIEBEN MILLIONEN EURO IM BUDGET
Der Budgetposten „Kinderbetreuung“ wurde kräftig aufgestockt, konkret um 12 Prozent oder sieben Millionen Euro. Insgesamt fließen nächstes Jahr 65 Millionen Euro in die Elementarbildung, das ist mehr Geld als je zuvor.
DER AUSBAU GEHT WEITER - QUANTITATIV UND QUALITATIV
Landesrätin Martina Berthold will damit zum einen den Ausbau weiter vorantreiben: „Wir haben in den vergangenen zwei Jahren 1.000 neue Plätze geschaffen, diesen Weg wollen wir weitergehen.“ Zum anderen wird auch in Qualität investiert werden. Details dazu werden im neuen Kinderbetreuungsgesetz geregelt.
OB ÖFFENTLICH ODER PRIVAT - PÄDAGOGINNEN VERDIENEN GUTE BEZAHLUNG
Wie viel Fördergeld eine Krabbelgruppe, ein Kindergarten oder eine altersgemischte Gruppe vom Land bekommt, ist im Kinderbetreuungsgesetz geregelt. Dieses macht dabei KEINEN Unterschied zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen. Das bedeutet: Die Krabbelgruppe des privaten Trägers X kriegt nicht weniger Geld als die Krabbelgruppe der Landgemeinde Y!
Dass private Einrichtungen trotz gleich hoher Landesförderung ihre PädagogInnen oft weniger gut bezahlen, hängt unter anderem mit den anderen Rahmenbedingungen zusammen. So schlagen bei privaten Betreibern mitunter hohe Mietkosten zu Buche, welche bei gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen nicht anfallen beziehungsweise nicht verrechnet werden. Die Gehaltseinstufungen bei den Privaten sind zudem alles andere als einheitlich: Viele Einrichtungen zahlen ihren MitarbeiterInnen lediglich den gesetzlichen Mindestlohn, viele zahlen nach Ki-Schema, einige wenige nach anderen Bestimmungen (z.B. BAGS – Berufsvereinigung von Arbeitgebern der Gesundheits- und Sozialberufe)
LANDESRÄTIN BERTHOLD UNTERSTÜTZT FORDERUNGEN UND LÄDT ZUM GESPRÄCH
LR Martina Berthold unterstützt die Forderung der bei privaten Trägern beschäftigten KindergartenpädagogInnen. Die Entlohnung der Pädagoginnen und Pädagogen muss der Arbeitsleistung und der großen Verantwortung angemessen sein. Alle sollen mit ihren Gehältern gut auskommen können, gerade in Zeiten stark steigender Kosten für Wohnen und Lebenserhaltung.
Wie es nun weitergehen kann, soll mit den Betroffenen gemeinsam geklärt werden. LRin Berthold hat VertreterInnen der privaten Träger für den 27. November zu einem Gespräch eingeladen.