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02.07.2014 Presseaussendung

MEHR UNTERSTÜTZUNG FÜR FAMILIEN MIT GERINGEM EINKOMMEN

Alleinerziehende und Familien mit geringem Einkommen werden damit unterstützt

Ab September 2014 stehen Alleinerziehenden und Eltern mit geringem Einkommen höhere Zuschüsse zu den Kinderbetreuungskosten zur Verfügung. Aus dem mit € 300.000,- dotierten Kinderbetreuungsfonds werden – zusätzlich zum Familienpaket – für eine Halbtagsbetreuung pro Jahr € 200,- und für eine Ganztagesbetreuung pro Jahr € 350,- zur Verfügung gestellt. Somit erhalten gerade diese Familien um € 50,- mehr als mit dem bisherigen einkommensunabhängigen Familienpaket. Dieses Schritt setze ich ganz bewusst im Sinne der Chancengleichheit für alle Kinder und auch der Armutsbekämpfung und -prävention.

 

Denn an den Kosten soll kein Betreuungsplatz und keine frühkindliche Bildung scheitern! Alle Eltern erhalten ab September 2014 einen Zuschuss des Landes zu den Elternbeiträgen in der Höhe von 25,- Euro für eine Ganztags und 12,50 Euro für eine Halbtagsbetreuung; eine Reduktion der bisherigen Förderungen um 50%. Nicht verändert wird der kostenfreie Vormittag bei den Kindern im verpflichtenden Kindergartenjahr. Keine Frage… es ist schmerzlich, wenn aus budgetärer Not einmal gewährte Zuschüsse gekürzt werden müssen. Unabhängig davon treibe ich jedoch den Ausbau und die Gehaltsverbesserungen für KindergartenpädagogInnen voran.

WER ERHÄLT UNTERSTÜTZUNG AUS DEM KINDERBETREUUNGSFONDS?

Eltern mit Hauptwohnsitz im Bundesland Salzburg, die eine – nach Familiengröße unterschiedliche – Einkommensgrenze nicht überschreiten:

  • Alleinerziehende/r mit 1 Kind: € 1.119,16 netto
  • Familie mit 1 Kind: € 1.454,91 netto

Für jedes weitere Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, wird die Grenze um € 447,66 erhöht.

WO ERHALTE ICH MEHR INFORMATIONEN UND AB WANN KANN ICH DIE FÖRDERUNG BEANTRAGEN?

Im Referat für Familien und Generationen (Telefon 0662 8042 –5435, [email protected]) erhalten Sie mehr Informationen. Die Förderung kann ab September 2014 unter Förderung Kinderbetreuungsfonds beantragt werden.