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15.01.2025 Presseaussendung

Knall­ef­fekt in Causa Hin­ter­le­hen­gut

"Wichtiger Etappensieg, damit das Hinterlehengut wieder zurück in Bauernhand kommt."
Simon Heilig-Hofbauer

Grundverkehrsbehörde beschließt Wiederaufnahme des Verfahrens wegen mutmaßlicher Falschangaben

Nach zahlreichen Eingaben, Einvernahmen und Sitzungen hat die Grundverkehrsbehörde mit Bescheid vom 14. Jänner 2025 nun das Grundverkehrsverfahren wieder aufgenommen. „Das ist ein wichtiger Etappensieg um Bauernland von Investoren- zurück in Bauernhand zu bringen“, so der GRÜNE Grundverkehrssprecher LAbg. Simon Heilig-Hofbauer, der die zwangsgeräumten Vorbesitzer seit einem Jahr unterstützt. „Die von uns vorgelegten Beweismittel haben die Grundverkehrsbehörde davon überzeugt, dass beim Kauf des Hinterlehenguts durch einen Immo-Investor offenbar nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist.“ Im 51-seitigen Bescheid ist die Rede vom „dringenden Verdacht“, dass der Behörde wesentliche Unterlagen vorenthalten wurden, um ein zusätzliches außerlandwirtschaftliches Einkommen zu verheimlichen. Damit gibt es Grund zur Annahme, dass der ursprüngliche Bescheid, mit dem der Verkauf des Hinterlehengutes genehmigt wurde, „durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Handlung herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden“ ist.

GRÜNES Lob für Grundverkehrsbehörde

Die Wiederaufnahme ist ein wichtiges Zeichen, dass sich Investoren, die plötzlich zu Bauern mutieren wollen, in Salzburg doch nicht alles erlauben können. Es gibt zahlreiche Beweise, die belegen, dass beim Verkauf des Hinterlehenguts von Anfang an getrickst wurde. Zum Glück hat die Grundverkehrsbehörde die vielen Indizien nicht einfach vom Tisch gewischt, sondern ernst genommen und sich intensiv damit auseinandergesetzt“, so der GRÜN-Abgeordnete. „Ich spare nicht mit Kritik, wenn Behörden schlampig oder gar gesetzwidrig arbeiten. In diesem Fall hat die Grundverkehrsbehörde aber ernstes Interesse daran gezeigt, den zahlreichen Ungereimtheiten nachzugehen, das verdient Lob und Anerkennung“, so Heilig-Hofbauer. „Denn die strengsten Gesetze helfen nicht, wenn sie nicht auch entsprechend vollzogen werden.

Erster Schritt zur Rückabwicklung des Verkaufs

Die Verfahrensparteien haben nun vier Wochen Zeit, Rechtsmittel gegen die Wiederaufnahme des Verfahrens einzulegen. „Es ist wohl davon auszugehen, dass sich der Immo-Investor nicht so leicht geschlagen gibt und diese Möglichkeit nutzt. In diesem Fall entscheidet dann als nächstes das Landesverwaltungsgericht über die Wiederaufnahme des Verfahrens“, erläutert Heilig-Hofbauer. Wird die Wiederaufnahme gerichtlich bestätigt, kann die Grundverkehrsbehörde im nächsten Schritt die Bescheide zum Verkauf des Hinterlehenguts aufheben. „Der Verkauf würde dann rückabgewickelt und die ursprünglichen Eigentümer würden ihren Hof wieder zurück bekommen“, so der GRÜNE Grundverkehrssprecher abschließend.

Rückfragen:
LAbg. Simon HEILIG-HOFBAUER, BA MBA
Stv. Klubobmann
Die Grünen Salzburg

+43-650-4404111
[email protected]

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