ÖVP-SYSTEMVERSAGEN IN SACHEN ALMEN
"Österreich hat das von der EU geforderte Flächenidentifizierungs- und -kontrollsystem was die Almen betrifft spät und äußerst mangelhaft umgesetzt. Der EU-Rechnungshof hatte bereits 2002 in Salzburg Flächen-Abweichung festgestellt. Spätestens hier hätten die Alarmglocken schrillen und die Bäuerinnen und Bauern korrekt über die anstehenden Probleme informiert werden müssen."
„Die derzeit drohende Rückzahlung von Almförderungen auf Basis der Neufeststellung der Almfutterflächen offenbart ein einzigartiges politisches Debakel der ÖVP-Agrarpolitik“, kritisiert der Landwirtschaftssprecher der Grünen Wolfgang Pirklhuber.
„Österreich hat das von der EU geforderte Flächenidentifizierungs- und -kontrollsystem was die Almen betrifft spät und äußerst mangelhaft umgesetzt. Der EU-Rechnungshof hatte bei zwei stichprobenartig ausgewählten Almen bereits im Jahr 2002 im Bundesland Salzburg 52 % und 33 % Flächen-Abweichung festgestellt. Spätestens hier hätten die Alarmglocken schrillen und die Bäuerinnen und Bauern korrekt über die anstehenden Probleme informiert werden müssen“, argumentiert Astrid Rössler, Landessprecherin der Grünen Salzburg.
Die Zuweisung der Zahlungsansprüche der einheitlichen Betriebsprämie ab dem Jahr 2005 hatte gemäß EU-Vorgaben auf Basis der Flächenausstattung der Betriebe zu erfolgen. Stattdessen hat die Republik Österreich auf Initiative des damaligen LW-Ministers Josef Pröll die EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof im Jahr 2005 verklagt. Dieser Prozess ginge jedoch in allen Klagepunkten im September 2009 verloren!
Damit war Österreich von massiven Rückzahlungsforderungen bedroht. Mit der im Jahr 2010 gestarteten Alm-Digitalisierung haben sich die Probleme dann noch verschärft. Zu einem besonderen Ärgernis wird es, wenn Almauftreiber für das Flächenausmaß, das der Eigentümer oder Pächter der Alm bei der AMA angibt, zur Kasse gebeten werden. Auf manchen Almen wurden die Futterflächen um 50 % gekürzt und die Auftreiber müssen bis 30.000 Euro oder mehr zurückzahlen.
1) Keine ausreichende Information der Bäuerinnen und Bauern
Bereits am 9. Mai 2000 erging ein Schreiben des damaligen AMA-Chefs Dipl. Ing. Plank an alle Landwirtschaftskammern und die Präsidentenkonferenz, worin gefordert wurde, den Almleitfaden auch an alle betroffenen Bäuerinnen und Bauern zu übermitteln. Zitat:
„Die AMA ersucht Sie, die Arbeitsanweisung ehestmöglich an die betrauten Sachbearbeiter weiterzuleiten. Außerdem werden Sie ersucht, die Informationen sowohl an die Förderungswerber als auch an sonstige zuständige Behörden in Ihrem Bundesland weiterzuleiten.“ (Hervorhebung durch d.A.)
„Bis heute ist dieses Schreiben nicht an alle betroffenen Bäuerinnen und Bauern weitergeleitet worden. Dies stellt ein eklatantes Versäumnis auch der Landwirtschaftskammer und des Agrarressorts in Salzburg dar. Darüber hinaus ist dieser Leitfaden für die Erfassung der Almfutterflächen auch auf der Homepage der AMA nicht abrufbar“, kritisieren Rössler und Pirklhuber.
Landwirtschaftsminister Berlakovich und seine Vorgänger haben versäumt, die Vollziehung der Vorgaben auf Ebene der Landwirtschaftskammer ausreichend zu überprüfen, obwohl die Kammern hoheitliche Aufgaben im Rahmen eines Werkvertrages erfüllen.
Schriftliche Information von Minister Berlakovich in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung:
Die Landwirtschaftskammern übernehmen gemäß dem mit dem BMLFUW abgeschlossenen INVEKOS-Werkvertrag den Auftrag, die Mehrfachanträge entgegenzunehmen und die Datenbestände der flächenbezogenen Förderungen EDV-unterstützt zu erfassen und der AMA zu übergeben. Diese Leistungen sind „mit der Sorgfalt eines/einer ordentlichen Geschäftsmannes/-frau unter Beachtung insbesondere der förderungs- und erstattungsrelevanten Rechtsgrundlagen des Bundes für die Republik Österreich“ wahrzunehmen. Im Einzelnen sind die horizontalen und maßnahmenspezifischen Arbeitsanweisungen und Qualitätsstandards der AMA maßgeblich.
Die im Bereich der Digitalisierung der beihilfefähigen Flächen vorgesehenen Aufgaben sind die Hofkartenverteilung, die Organisation, Planung und Durchführung der Digitalisierung sowie der Informationstransfer an die Landwirte bzw. Landwirtinnen. Dabei sind insbesondere auch die Hofkarten digital zu bearbeiten und die Feldstücksbildung zu aktualisieren, um entsprechend den maßgeblichen EU-Bestimmungen eine qualitativ hochwertige und mit der tatsächlichen Nutzung in Einklang stehende Feldstücksdigitalisierung samt Bestimmung der beihilfefähigen Fläche zu erhalten.
(Hervorhebungen fett durch d. A.)
2) Widersprüchlichkeiten im Almleitfaden
„Der Almleitfaden in der derzeitigen Form ist weder praxistauglich noch geeignet Rechtssicherheit für die Bäuerinnen und Bauern herzustellen“, kritisieren Rössler und Pirklhuber.
Die Flächenerfassung für Futterflächen bei baumbestandenen Flächen auf Almen arbeitet mit sehr groben Kategorien, die rasch zu Schätzfehlern führen und erklärt, warum auch die Kontrollorgane der AMA bei mehrmaligen Flächenüberprüfungen immer zu neuen Ergebnissen kommen:
Beispiel 1:
Bei einer Überschirmung des Baumbestandes mit 19 % der Fläche zählt die Futterfläche noch zu 100 %. Bei einer Überschirmung des Baumbestandes mit 21 % der Fläche nur mehr 70 %!
Das bedeutet bei 2 % Überschirmungsdifferenz können 30 % der Fläche wegfallen!
Beispiel 2:
Noch extremer ist dies im Vergleich bei 49 % Überschirmung: Hier werden 70 % der Fläche als Futterfläche anerkannt und bei 51 % Überschirmung nur mehr 30 % der Fläche!
Das bedeutet bei 2 % Überschirmungsdifferenz können 40 % der Fläche wegfallen!
Ein so grobes Schätz-Instrumentarium entspricht aus Sicht der Grünen in keiner Weise den Vorgaben der INVEKOS-Verordnung 3887/92 – die im Artikel 6 unter Punkt 7 folgendes festlegt: „Die Flächen der landwirtschaftlich genutzten Parzellen werden mit geeigneten Mitteln bestimmt, die von der zuständigen Behörde festgelegt werden und eine mindestens gleichwertige Meßgenauigkeit wie die amtlichen Messungen nach den einzelstaatlichen Bestimmungen gewährleisten müssen.“
Darüber hinaus heißt es an anderer Stelle des Almleitfadens nämlich im Hinblick auf die Selbstüberprüfung der Angaben durch die Almbäuerinnen und –bauern wie folgt – Zitat:
„Für den Landwirt könnte jedoch entsprechend den jeweiligen Voraussetzungen zur Plausibilisierung der ermittelten Flächen ein Wert von 1,0-1,5 ha/aufgetriebener GVE angenommen werden“
„Ausdrücklich wird hier vom Landwirt gesprochen und nicht von den KammerberaterInnen. Bäuerinnen und Bauern, die auf diese Weise ihre Almflächenangaben überprüft haben, haben gemäß Alm-Leitfaden korrekt gehandelt. Sie trifft damit kein schuldhaftes Verhalten. Eine generelle Koppelung der Almflächen an den GVE-Besatz, wie dies Kammerpräsident Franz Eßl mehrfach in den Raum stellte, ist aus dem derzeitigen Almleitfaden nicht ablesbar“, informieren die Grün-Abgeordneten.
3) Irreführung der Öffentlichkeit über das Ausmaß des Desasters
Die ganze Tragweite der Versäumnisse der österreichischen Agrarverwaltung und insbesondere des Landwirtschaftsministeriums wurde der Öffentlichkeit über die Jahre verschwiegen bzw. der Sachverhalt grob vereinfacht oder verharmlost.
Am 6. Juli 2012 hat Minister Berlakovich auf die Frage eines Abgeordneten wie folgt geantwortet (Auszug aus stenographischem Protokoll):
(…)„Tatsache ist, dass die Europäische Kommission Fälle überprüft hat, weil einzelne Fälle aufgetaucht sind, wo für Almen ein großes Flächenausmaß angegeben wurde, tatsächlich dann aber das Flächenausmaß geringer war. Daher überprüft die Europäische Kommission, inwieweit hier korrekt vorgegangen worden ist. Zuoberst steht, dass nicht das Ziel ist, dass hier die Bauern zur Kasse gebeten werden. Es waren rund 4600 Almen von dieser Kontrolle betroffen. Wir haben diese Zahl reduziert auf 3700 und noch weitere Almen herausgebracht, sodass derzeit von 4600 Almen rund 540 Almen nach wie vor überprüft werden, wo es Ungereimtheiten gibt.(…)“
Inzwischen hat sich durch die Neufeststellung der Almfutterflächen insbesondere durch die verpflichtende Alm-Digitalisierung ab 2010 gezeigt, dass gerade in Salzburg und auch in Tirol fast jede Alm massiv von Flächenabweichungen betroffen ist.
Darüber hinaus gab es auch Änderungen in der Bewertung von Futterflächen. Mit Schreiben der AMA vom 19. Februar 2009 wurden zum Beispiel der Almleitfaden auch auf Gemeinschaftsweiden ausgedehnt oder mit Schreiben der AMA vom 12. März 2010 wurd ein neuer Nicht-LN Faktor für Almen und Gemeinschaftsweiden eingeführt, der automatisch zu weiteren Flächenreduktionen führen musste.
Die Anlastung für die Jahre 2006 bis 2008 der EU-Kommission vom 23. November 2010 in Höhe von 64,194 Mio € wurde jahrelang von Bundesminister Berlakovich verschwiegen. Die EU-Kommission spricht im ganzen Schreiben mit keinem Wort von fehlerhaften Angaben der Bäuerinnen und Bauern, sondern davon, dass das österreichische Flächenerfassungs-System für die Jahre 2006-2008 mangelhaft war. Auf Basis der österreichischen Angaben ergibt sich eine Flächendifferenz von 10 540 Hektar im Vergleich zwischen 2009 und den vorangegangenen Jahren. Von den 64,194 Mio € sind nur ein Teil den Almen zuzuordnen.
Vorschläge der GRÜNEN zur Lösung des Alm-Debakels in Salzburg
1) Aussetzen der Rückzahlungsforderungen an die Almbäuerinnen und Almbauern für die vergangenen Jahre bis zur Klärung der Verantwortlichkeit für das Almflächen-Debakel zwischen Landwirtschaftsministerium, AMA und Kammern! Für die fehlerhafte Abwicklung muss der Bund die Haftung übernehmen!
2) Da sich die Bergbauernbetriebe mit Almen keine Förderungen erschlichen haben, sondern nur die Entkopplung auf die Fläche falsch durchgeführt wurde, fordern die Grünen Bäuerinnen und Bauern eine Neuberechnung der Betriebsprämien je Hektar korrigierter Futterfläche für die Zeit ab 2005 und rechtliche Absicherung durch eine Novelle des Marktordnungsgesetzes.
3) Einrichtung einer Kommission unter Beiziehung unabhängiger Alm-ExpertInnen und Wissenschaftlerinnen zu Erarbeitung eines neuen Alm-Erfassungssystems. Die Anerkennung der Waldweide ohne komplizierten Berechnungsschlüssel, unter der Voraussetzung, dass auf diesen Almen kein zusätzliches Grundfutter aus dem Tal zum Einsatz kommt, sollte mit in die Überlegungen eingehen.