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25.03.2013 Presseaussendung

EXISTENZSICHERNDER MINDESTLOHN VON € 8,50 / STUNDE JETZT!

Der heutige Kollektivvertrags-Abschluss für FriseurInnen zeigt erneut auf, dass der von den Gewerkschaften geforderte Mindestlohn von 1300 Euro brutto unter den derzeitigen Bedingungen nicht umsetzbar ist.

„Der heutige Kollektivvertrags-Abschluss für FriseurInnen zeigt erneut auf, dass der von den Gewerkschaften geforderte Mindestlohn von 1300 Euro brutto unter den derzeitigen Bedingungen nicht umsetzbar ist. Der nun ausverhandelte Monatslohn von 1228 Euro brutto für 40 Stunden ist der direkte Weg in die Armutsfalle und Altersarmut. Es ist höchste Zeit für einen existenzsichernden Mindestlohn, der über ein Gesetz oder einen Generalkollektivvertrag flächendeckend greift“, fordert die ArbeitnehmerInnensprecherin der Grünen Birgit Schatz.
„Die Niedriglöhne in der FriseurInnenbranche sind besonders problematisch, wenn man bedenkt, dass  dieser Beruf noch immer zu einen der beliebtesten bei Mädchen zählt. Angeblich ’satte Trinkgelder‘ werden von den ArbeitgeberInnen gerne als Ausrede für Niedrigstlöhne herangezogen.  Von Trinkgeldern profitiert jedoch nur eine Minderheit. Außerdem sind Trinkgelder weder pensionswirksam noch werden sie auf das Arbeitslosengeld angerechnet“, gibt Schatz zu bedenken.