VVB - 46 Millionen an zu viel bezahlter Landesförderung
Eine Sonderprüfung des Landesrechnungshofs im Auftrag der GRÜNEN brachte Erstaunliches zutage. So stellte der LRH fest, dass die Salzburger Verkehrsverbund Gesellschaft (SVG) nicht verbrauchte Zuschüsse des Landes in Höhe von rund 46,3 Millionen Euro auswies, die aus den Jahren 2022 bis 2024 stammten. Die SVG plante, die Überförderung nur schrittweise und über das Jahr 2030 hinaus abzubauen. Die GRÜNEN schließen sich dahingehend der Kritik des Rechnungshofes an: „Der Verkehrsverbund bunkert über 46 Millionen an zu viel bezahlten Landesförderungen. Dass diese Rücklagen erst bis nach dem Jahr 2030 abgebaut werden sollen, ist nicht nachvollziehbar. In Zeiten akuter Bugdetknappheit zählt jeder Euro. Es kann nicht sein, dass dutzende Millionen auf Bankkonten schlummern und im Landesbudget gleichzeitig Geld für Kinderbetreuung, Pflege und Klimaschutz fehlt“, so der GRÜNE Verkehrssprecher Simon Heilig-Hofbauer. Er fordert daher einen umgehenden Abbau der Rücklagen durch entsprechende Förderkürzungen bzw. Rückzahlungen an das Land.
GRÜNE Skepsis an Verkehrsausgliederung bestätigt
Ausgangspunkt der Prüfung war eigentlich die so genannte Verkehrsausgliederung aus der Salzburg AG in die neu gegründete Salzburg Linien Verkehrsbetriebe GmbH (SLV). Diese beurteilte der LRH zwar grundsätzlich als zweckmäßig. Allerdings hielt er auch fest, dass das wirtschaftliche Risiko des Betriebs der Salzburger Lokalbahn und einen Teil des wirtschaftlichen Risikos des Betriebs der Pinzgauer Lokalbahn für das Land durch den Verlustabdeckungsvertrag zuvor mit rund 2,54 Millionen Euro begrenzt war. „Das wirtschaftliche Risiko hat seit der Ausgliederung allein und unbegrenzt das Land Salzburg zu tragen, während die oberösterreichische Energie AG von jedem Risiko befreit wurde“, kritisiert Heilig-Hofbauer.
Direktvergabe weiter unsicher
Als wesentliches Argument für die Ausgliederung wurde zudem die Direktvergabe der Verkehrsdienstverträge der Salzburger Lokalbahn und der Pinzgauer Lokalbahn genannt. „Die Möglichkeit dieser Direktvergaben ist allerdings weiterhin ungeklärt. Diese sollen spätestens bis zum Jahr 2032 erfolgen“, so Heilig-Hofbauer. Das Land gab dazu an, dass „zeitgerecht und unter Berücksichtigung der bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen geklärt werde, wer formell als Auftraggeber neuer Verkehrsdienstverträge in Erscheinung trete“. Heilig-Hofbauer sieht auch dabei noch wesentliche Risiken: „Es braucht hier eine rasche Klärung“, so Heilig-Hofbauer abschließend.