GEGEN AUFWEICHUNG DER STRAFBESTIMMUNG BEI ZWEITWOHNSITZEN!
Per Initiativantrag haben heute ÖVP und FPÖ heute eine Änderung des erst mit 1. Jänner in Kraft getretenen Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabengesetz (ZWAG) eingebracht. Teil dieser Gesetzesnovelle ist eine Abschwächung der Strafbestimmungen bei der Nicht-Anzeige von Zweitwohnsitzen. Hier soll in Zukunft nur mehr die vorsätzlich Anzeigepflichtverletzung statt der fahrlässigen strafbar sind. „Unter dem Vorwand der Verwaltungsvereinfachung weicht Schwarz-Blau die Strafbestimmungen bei Zweitwohnsitzen auf, statt diese weiter zu verschärfen. Das ist der falsche Weg. Daher haben wir GRÜNE diesem Vorhaben im Landtag eine Absage erteilt“, so der GRÜNE Raumordnungssprecher LAbg. Simon Heilig-Hofbauer. „Dass nun für eine Strafe der Vorsatz für die Nicht-Anzeige eines Zweitwohnsitzes notwendig ist, wird in der Praxis wohl dazu führen, dass sie straflos bleibt. Damit wird auch der Vollzug der Abgabenansprüche erschwert. Das ist für uns GRÜNE nicht nachvollziehbar“, so Heilig-Hofbauer abschließend.