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14.11.2019 Presseaussendung

UMSETZUNG DER "SOZIALHILFE NEU" VORERST NICHT BESCHLIESSEN

junger Bub steht hinter einem Maschendrahtzaun. Er hält sich daran fest und blickt traurig in die Kamera

„Vorrang für Verfassungskonformität und Rechtssicherheit!“

Vorerst muss der Salzburger Landtag die umstrittene Umsetzung des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes nicht beraten oder beschließen – das verkündet der GRÜNE Landessprecher und Soziallandesrat LH-Stv. Heinrich Schellhorn heute, Donnerstag. „Wir sind mit unseren Koalitionspartnern davon überzeugt, dass wir – wie andere Bundesländer auch – die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abwarten. Dann können wir die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene neu bewerten“, erklärt Schellhorn. „Wir GRÜNE haben immer gesagt, dass wir ein verfassungskonformes Sozialhilfegesetz wollen, daher ergibt das Abwarten der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes absolut Sinn. Vor allem das enge Korsett des Grundsatzgesetzes macht es uns Ländern fast unmöglich Härten abzufedern, das widerspricht dem bisherigen Verständnis und ich hoffe hier sehr auf mehr Spielraum, damit wir armutsgefährdete Menschen in Salzburg besser unterstützen können.“

„Wir haben immer gesagt, dass wir das Erbe der türkis-blauen Bundesregierung nur unter Zwang annehmen. Das Grundsatzgesetz verschärft die ohnehin viel zu hohe Kinderarmut in Österreich – wir müssen alles dazu beitragen, die Armut zu bekämpfen und allen Kindern in Österreich einen guten Start ins Leben zu ermöglichen“, sagt die GRÜNE Klubobfrau LAbg. Kimbie Humer-Vogl. „Ich hoffe, dass die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker in Wien die Aufschiebung für eine Nachdenkpause im Sinne der Kinder nützen“, plädiert sie.

Kimbie Humer-Vogl

Landtagsabgeordnete, Gemeindevertreterin Hallein

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