SALZBURGER BEHINDERTEN-GESETZ: "LEICHTER LESEN": NOVELLE
Das Salzburger Behinderten-Gesetz regelt die Leistungen für Menschen mit Behinderung die vom Land Salzburg bezahlt werden. Das Salzburger Behinderten-Gesetz ist sehr alt. Deshalb wird das Gesetz jetzt verändert.
Alle unterstrichenen Wörter werden im Wörterbuch am Text-Ende erklärt!
Das Salzburger Behinderten-Gesetz regelt die Leistungen für Menschen
mit Behinderung die vom Land Salzburg bezahlt werden.
Das Salzburger Behinderten-Gesetz ist sehr alt.
Es stammt aus dem Jahr 1981!
Manche Dinge im Gesetz müssen verbessert werden.
Deshalb wird das Gesetz jetzt verändert.
Wenn ein Gesetz verändert wird, nennen wir das „Gesetzes-Novelle„.
UND SO WIRD EINE GESETZES-NOVELLE GEMACHT:
1) Der zuständige Politiker überlegt,
was in der Gesetzes-Novelle stehen soll.
Dazu befragt der Politiker natürlich Experten.
Für das Salzburger Behinderten-Gesetz ist
Landesrat Heinrich Schellhorn zuständig.
2) Dann muss jemand ausrechnen,
wie viel die Neuerungen im Gesetz kosten.
Und ob genug Geld da ist.
3) Dann wird das Gesetz neu geschrieben.
4) Jetzt wird das Gesetz „begutachtet„.
Das heißt das Gesetz wird auf der
Internetseite des Landes veröffentlicht.
Jeder kann das neue Gesetz anschauen.
Und dazu seine Meinung sagen.
Das heißt eine Stellungnahme machen.
In die Stellungnahme schreiben Menschen
was sie am neuen Gesetz gut finden.
Und was ihnen nicht gefällt.
Und die Menschen machen Vorschläge,
die das Gesetz verbessern können.
5) Wo es möglich ist, werden die Vorschläge
aus den Stellungnahmen berücksichtigt.
Das heißt die Vorschläge werden
in das Gesetz eingearbeitet.
6) Dann wird das Gesetz im Landtag
besprochen. Die Landtagsabgeordneten
lesen das Gesetz und besprechen dann,
was ihnen gefällt und was nicht.
Die Landtagsabgeordneten entscheiden dann,
ob das neue Gesetz eingeführt werden soll.
Und ab wann das neue Gesetz gültig ist.
DAS SIND DIE SIEBEN WICHTIGSTEN VERÄNDERUNGEN DER GESETZES-NOVELLE:
1) Keine beleidigenden Wörter mehr!
In der Gesetzes-Novelle sind diskriminierende Wörter durch
nicht-diskriminierende Wörter ersetzt worden.
Diskriminierende Wörter beleidigen Menschen mit Behinderung.
Zum Beispiel:
im alten Gesetz stand: Behinderte
im neuen Gesetz steht: Menschen mit Behinderung
im alten Gesetz stand: Schwachsinn
im neuen Gesetz steht: Beeinträchtigung
der kognitiven Fähigkeiten
2) Pilotprojekte erlaubt
Im neuen Gesetz sind Pilotprojekte möglich.
Ein Pilotprojekt ist so etwas wie ein
Probe-Durchgang. Eine neue Leistung
für Menschen mit Behinderung wird ausprobiert.
Wenn sich herausstellt, dass die neue Leistung
gut ist, kann diese neue Leistung
in das Gesetz eingearbeitet werden.
Zum Beispiel:
In Salzburg gibt es zurzeit keine
Persönliche Assistenz für
Menschen mit Behinderung.
Persönliche Assistenten unterstützen
Menschen mit Behinderung dabei,
ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Der Landesrat möchte ein Pilotprojekt
Persönliche Assistenz durchführen.
Dazu sollen ein paar Menschen das Leben
mit Persönlichen Assistenten ausprobieren.
3) Krankenhilfe statt Selbstversicherung!
Im neuen Gesetz steht: In Zukunft bekommen
Menschen mit Behinderung Krankenhilfe.
Die Krankenhilfe ist ein Geldbetrag.
Damit wird die ärztliche Behandlung bezahlt.
Warum brauchen Menschen mit
Behinderung Krankenhilfe?
Weil viele Menschen mit Behinderung
für ihre Arbeit keinen Lohn, sondern nur
ein Taschengeld bekommen. Das heißt,
sie werden auch nicht vom Arbeitgeber
versichert. Wenn Menschen keine
Versicherung haben, müssen sie die ärztliche
Behandlung selbst bezahlen!
Deshalb haben sich Menschen mit Behinderung
bis jetzt selbst versichern müssen.
Und das kostet das sehr viel Geld.
In Zukunft:
Bezahlt das Land für alle Menschen die keine
versicherungspflichtige Arbeit haben,
sondern für ihre Arbeit nur Taschengeld
bekommen, eine Kranken-Versicherung.
Diese Kranken-Versicherung bezahlt eine
„Krankenhilfe“. Die Krankenhilfe übernimmt
die Kosten für die ärztliche Behandlung.
Mit der „Krankenhilfe“ gibt es schon gute
Erfahrung. Für Menschen die Mindestsicherung
bekommen, bezahlt die Krankenhilfe
jetzt schon die ärztliche Behandlung.
4) Mehr Geld für Einrichtungen!
Im neuen Gesetz gibt es auch eine Regel
für die Bezahlung der Einrichtungen für
Menschen mit Behinderung durch das Land.
In Zukunft bekommen diese Einrichtungen
jedes Jahr mehr Geld.
Und zwar steigt der Geldbetrag, den die
Einrichtungen bekommen gleich stark wie
das Gehalt der Landes-Bediensteten.
Landes-Bedienstete sind Mitarbeiter des Landes.
Zum Beispiel:
Wenn die Landes-Bediensteten um 1 Prozent
mehr Gehalt bekommen, bekommen die Einrichtungen
auch 1 Prozent mehr Geld.
5) Aufsicht für Einrichtungen!
In Zukunft gibt es eine Aufsicht
für Einrichtungen für Menschen
mit Behinderung.
Die Aufsicht darf alle Einrichtungen
besuchen, die Geld vom Land Salzburg
bekommen.
Die Aufsicht prüft:
- ob sich die Einrichtungen an die Vereinbarung
mit dem Land halten.
- ob die Einrichtung Menschen mit Behinderung
unterstützt ein selbstbestimmtes Leben zu führen. - ob die Betreuungs-Qualität passt.
6) Inklusionsbeirat!
Im neuen Gesetz gibt es einen Inklusions-Beirat.
Dieser Inklusions-Beirat berät die Landesregierung.
Früher hat man zum Inklusionsbeirat Behindertenbeirat gesagt.
Der Inklusionsbeirat besteht aus:
- 4 Menschen mit Behinderung
- 4 Menschen mit Behinderung aus
Selbstvertreter-Organisationen - 4 Menschen von Behinderten-Einrichtungen
- dem zuständigen Landesrat
(zurzeit Landesrat Schellhorn) - je eine Person von jeder Landtagspartei
(derzeit 5) - je eine Person vom Städtebund, dem
Gemeindeverband, dem Arbeitsmarkt-Service
und des Sozial-Ministeriums-Service
Der Inklusionsbeirat muss mindestens
zweimal im Jahr zusammen kommen.
7) Zentrale Anlaufstelle
Im neuen Gesetz steht: In Zukunft wird
es eine zentrale Anlaufstelle für
Menschen mit Behinderung geben.
Diese Anlaufstelle wird in der Sozial-Abteilung
des Land Salzburg sein. Die Sozial-Abteilung
ist in der Nähe vom Bahnhof (Fanny von Lehnert-Straße).
Die Anlaufstelle hilft bei allen Fragen
und Problemen weiter.
Eine solche Anlaufstelle muss es geben.
Das steht in der UN-Behindertenrechts-
Konvention.
Das sind die wichtigsten Erneuerungen im Salzburger Behindertengesetz.
Wer das ganze Gesetz anschauen möchte, kann das Gesetz im Internet anschauen:
Gesetz, mit dem das Salzburger Behindertengesetzt 1981 geändert wird
BIS ZUM 31. MÄRZ 2016 KANN JEDER EINE
STELLUNGNAHME AN DAS LAND SCHICKEN.
Und zwar an diese Adresse:
[email protected]
Jeder hat die Möglichkeit seine Meinung zu sagen.
Je mehr Menschen diese Möglichkeit nützen,
umso besser wird die Gesetzes-Novelle!
WÖRTERBUCH
Salzburger Behinderten-Gesetz:
Da steht drin, was das Land Salzburg für
Menschen mit Behinderung bezahlt.
Leistungen für Menschen mit Behinderung:
Dinge, die Menschen mit Behinderung
dabei helfen, am gemeinsamen Leben
mit anderen Menschen teilnehmen zu können.
Zum Beispiel Therapien, geschützte
Arbeitsplätze, Dometscher.
Gesetzes-Novelle:
Wenn ein Gesetz verändert wird, nennen
wir das „Gesetzes-Novelle„.
Landesrat:
Der Landesrat ist ein Mitglied der
Landesregierung.
begutachten:
genau anschauen
Eine Stellungnahme machen:
Seine Meinung sagen.
Vorschläge in das Gesetz einarbeiten
Zum Beispiel: Jemand macht diesen
Vorschlag: Der Inklusionsbeirat (=Behindertenbeirat)
soll dem Landtag jährlich über seine Arbeit
berichten. Wenn der Landesrat das gut findet,
dann schreibt er das ins Gesetz.
diskriminierende Wörter:
Wörter die niemand verwenden soll,
weil sie bestimmte Menschen beleidigen.
Pilotprojekt:
Ein Pilotprojekt ist so etwas wie ein
Probe-Durchgang.
Persönliche Assistenz
unterstützt Menschen mit Behinderung dabei,
ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Krankenhilfe.
Die Krankenhilfe ist ein Geldbetrag.
Damit wird die ärztliche Behandlung bezahlt.
Krankenhilfe.
Die Krankenhilfe ist ein Geldbetrag. Damit wird
die ärztliche Behandlung bezahlt.
Arbeitgeber:
Der Arbeitgeber gibt Menschen Arbeit.
versicherungspflichtige Arbeit:
Arbeit für die Menschen einen normalen
Lohn und eine Versicherung bekommen.
Kranken-Versicherung:
Menschen die eine versicherungspflichtige
Arbeit haben zahlen einen Teil ihres Lohnes
an die Krankenversicherung. Dafür bezahlt
die Kranken-Versicherung die ärztliche Behandlung,
wenn diese Menschen krank sind.
Einrichtungen für Menschen
mit Behinderung
Beispiele für Einrichtungen für Menschen
mit Behinderung: Wohnhäuser oder Werkstätten
der Lebenshilfe.
Das Land zahlt der Lebenshilfe jedes Jahr
eine große Summe Geld. Mit diesem Geld
bezahlt die Lebenshilfe die Mitarbeiter der Lebenshilfe.
Landes-Bedienstete:
Mitarbeiter des Landes.
Aufsicht:
Menschen, die Einrichtungen besuchen und
schauen ob dort alles gut ist.
Vereinbarung:
Wenn das Land Salzburg einer Einrichtung
Geld bezahlt, dann gibt es auch eine Vereinbarung
mit der Einrichtung. In der Vereinbarung steht
was die Einrichtungen mit dem Geld machen soll.
Betreuungs-Qualität:
Ob die Pflege gut gemacht wird und ob die
Betreuer freundlich sind und so weiter.
Städtebund:
Ein Zusammenschluss der Städte
Gemeindeverband:
Ein Zusammenschluss der Gemeinden
zentrale Anlaufstelle:
eine Beratungsstelle zu der Menschen mit
Behinderung gehen können und die alles weiß.
Diese Beratungsstelle hilft den Menschen
dabei die beste Unterstützung zu bekommen.