Mikrohotels: Gesetzesnovelle / Begutachtungsentwurf
Nachdem der Salzburger Landtag im April 2025 auf GRÜNEN-Antrag hin einstimmig für weitere Mikrohotel-Beschränkungen gestimmt hat, hat Landesrat Zauner in der heutigen Sitzung angekündigt, dass mittlerweile eine Novelle des Raumordnungsgesetzes mit der Legistik abgestimmt ist und kommende Woche in Begutachtung gehen soll. „Nach dem einstimmigen Beschluss eines GRÜNEN-Antrags vor einem Jahr kann jetzt endlich eine entsprechende Gesetzesnovelle in Begutachtung gehen. Ein Beschluss ist nun in der Sitzung im Juli geplant“, freut sich der GRÜNE Raumordnungssprecher LAbg. Simon Heilig-Hofbauer. „Durch Mikrohotels werden vor allem in der Stadt immer mehr leistbare Wohnungen umgenutzt und dem Wohnungsmarkt dauerhaft entzogen. Durch das knappere Angebot dreht sich die Preisspirale weiter nach oben. Diese Entwicklung soll jetzt endlich gestoppt werden.“
Nutzungseinschränkungen geplant
Wie bereits in einem Bericht der Abteilung 10 aus dem Jänner skizziert, soll die strengere Handhabung von Mikrohotels über eine weitere Möglichkeit der Nutzungseinschränkung in § 60 ROG erfolgen. „Über die Bebauungspläne sollen hier de facto Zonen festgelegt werden, in denen eine touristische Nutzung ausgeschlossen werden kann“, erläutert Heilig-Hofbauer. Allerdings stecke der Teufel wie immer im Detail: „Um die Praktikabilität dieses Vorschlags prüfen zu können, muss der Begutachtungsentwurf am Tisch liegen. Sobald dieser veröffentlicht wurde, werden wir ihn umgehend im Detail prüfen. Wichtig ist eine effektive und vor allem auch vollziehbare Regelung“, so Heilig-Hofbauer abschließend.