REGELN FÜR BESUCHE IN SENIORENWOHNHÄUSERN STEHEN FEST
"Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen ersten Schritt nun setzen können und die für Alt und Jung so wichtige menschliche Nähe wieder ermöglichen."
Wochenlang mussten die Bewohnerinnen und Bewohner der Seniorenwohnhäuser auf Besuch verzichten, um sie vor dem Corona-Virus zu schützen. Eine schmerzliche Erfahrung, die ab 4. Mai zum Glück vorbei ist. „Wir haben jetzt die Rahmenbedingungen für Salzburg fixiert, damit die Seniorinnen und Senioren wieder ihre Angehörigen treffen können. Die Gesundheit und Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals ist hier aber das Allerwichtigste“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn. Darum hat man sich mit Expertinnen und Experten aus den Einrichtungen landesweit auf die wichtigsten Regeln geeinigt. „Ich freue mich, dass wir diesen wichtigen ersten Schritt nun setzen können und die für Alt und Jung so wichtige menschliche Nähe wieder ermöglichen“, sagt Schellhorn.
Fixiert wurden die Regeln von der Sozialabteilung des Landes gemeinsam mit Vertretungen der Seniorenwohnhäuser, dem Salzburger Gemeindeverband und der Landessanitätsdirektion. Zusätzliche Priorität zur Sicherheit aller: Jede Einrichtung bestimmt ihr Tempo bei der schrittweisen Öffnung selbst. Hier ein kurzer Überblick über die Hauptaspekte, wie die Besuche der Verwandten ermöglicht werden und gleichzeitig das Infektionsrisiko möglichst niedrig bleibt.
Strikte Regeln für Besuche in Seniorenwohnhäusern
Damit die Träger der Seniorenwohnhäuser das Ansteckungsrisiko durch Gäste einschätzen können, muss jeder Besucher und jede Besucherin beim Betreten der Einrichtung eine Selbsterklärung ausfüllen und unterzeichnen. Darin wird festgehalten, ob der Gast in den vergangenen Tagen und Wochen Covid-19-Symptome hatte oder einem Ansteckungsrisiko ausgesetzt war. Darüber hinaus gelten folgende Regeln:
- Besuche nur nach Terminvereinbarung
- Zeitliche Beschränkung
- Registrierung von Gästen bei Zutrittskontrolle
- Ausschilderung der Besuchsinformationen und Verhaltensregeln: Händehygiene, Mund-Nasen-Schutz, Abstand halten
- Einrichtung und Kennzeichnung von ausgewiesenen Besuchsbereichen im Freien oder in eigenen Räumlichkeiten
- Regelmäßige Reinigung und Lüften der Räumlichkeiten
- Schutz beziehungsweise Abstand zwischen Sitzmöglichkeiten durch zum Beispiel Plexiglaswände, Tische, sonstige Möbel
- Begleitung der Besucherinnen und Besucher durch Fachpersonal
Weitere Öffnungsschritte erst nach Evaluierung
Die ab 4. Mai startende schrittweise Öffnung der Senioren- und Pflegeeinrichtungen wird genau beobachtet und auf Basis der Ergebnisse die nächsten Etappen geplant. „Wir lassen den Trägern der Einrichtungen die nötige Zeit, damit die Gesundheit von Bewohnerinnen und Bewohner sowie des Personals bestmöglich gewährleistet werden kann“, betont Landeshauptmann-Stellvertreter Heinrich Schellhorn.