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14.11.2024 Presseaussendung

Ar­chiv­ge­setz und Bü­ro­ord­nung des Lan­des wer­den über­ar­bei­tet

"Grundverkehrsakten dürfen nicht einfach in den Shredder – gut, dass das Land jetzt Konsequenzen zieht."
Simon Heilig-Hofbauer

Nach vernichtetem Abramowitsch-Akt: Archivgesetz und Büroordnung des Landes werden überarbeitet

Aus der Affäre rund um den gesetzeswidrig vernichteten Grundverkehrsakt zur Abramamowitsch-Villa in Fuschl werden nun endlich Konsequenzen gezogen, wie gestern im Landtag im Zuge der Diskussion eines GRÜNEN-Antrags bekannt gegeben wurde. „Sowohl das Archivgesetz als auch die Büroordnung des Landes werden nun überarbeitet„, freut sich der GRÜNE-Grundverkehrssprecher LAbg. Simon Heilig-Hofbauer, der Anfang des Jahres das Verschwinden des Abramowitsch-Aktes aufgedeckt hatte. „Damit soll es zukünftig etwa eine Musterskartierordnung geben, die für alle Dienststellen ein einheitliches Vorgehen für die Vernichtung von Akten vorgibt. Wichtig ist, dass archivwürdige Akten nicht mehr versehentlich in den Schredder gesteckt werden und damit unwiederbringlich verloren gehen„, so der GRÜN-Abgeordnete.

Informationsfreiheit wird im Archivgesetz verankert, transparenter Umgang mit Akten aus Regierungsbüros gefordert

In ihrem Antrag forderten die GRÜNEN auch eine Novelle des Archivgesetzes. Eine solche wurde gestern bis Ende März 2025 zugesagt. „Auch im Archivgesetz muss das Ende des Amtsgeheimnisses verankert werden, die kommendes Jahr durch die Informationsfreiheit abgelöst wird„, so Heilig-Hofbauer. Wichtig sei bei der Novelle auch eine Verkürzung der so genannten Schutzfristen und der Umgang mit Akten aus den Regierungsbüros. Bis jetzt unterliegt Archivgut, das nicht bereits vor seiner Übergabe zur Archivierung öffentlich zugänglich war, einer 30-jährigen Schutzfrist. „Diese Frist muss radikal verkürzt werden„, fordert Heilig-Hofbauer. Zudem brauche es einen anderen Umgang mit Akten aus den Regierungsbüros. „Unterlagen aus den Regierungsbüros werden bis jetzt nur freiwillig an das Landesarchiv übergeben und landen sonst im Shredder. Werden die Akten archiviert, gilt ebenfalls noch eine 30 Jahre lange Geheimhaltungsfrist. Diese Regelung muss mit der kommenden Novelle entsorgt werden!

Rückfragen:
Simon Heilig-Hofbauer
Stv. Klubobmann
+43-650-4404111

Simon Heilig-Hofbauer

Klubobfrau-Stellvertreter, Landtagsabgeordneter

[email protected]
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