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21.10.2020 Presseaussendung

380 KV: GRÜNE VERSTÄNDNIS FÜR ENTTÄUSCHUNG DER BÜRGER*INNEN

Ein Hochspannungsmast von unten fotografiert

Astrid Rössler, Heinrich Schellhorn - Landessprecher Schellhorn und NRabg. Rössler sehen „rechtsstaatliche Vorgangsweise des Landes bestätigt“ – Novellierung des Starkstromwegenetzes gefordert

Landessprecher Schellhorn und NRabg. Rössler sehen „rechtsstaatliche Vorgangsweise des Landes bestätigt“ – Novellierung des Starkstromwegenetzes gefordert

Er habe „großes Verständnis für die bittere Enttäuschung der Bürgerinnen und Bürger“, zugleich sei mit diesem höchstgerichtlichen Entscheid aber auch „die dringend notwendige rechtliche Klärung dieser Causa“ erfolgt. So kommentiert LHStv. Heinrich Schellhorn, Landessprecher der GRÜNEN Salzburg, die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes, welcher die Genehmigung der 380-kV-Leitung nun endgültig bestätigt hat. „Das Land hat es sich seinerzeit mit der Genehmigung nicht leicht gemacht. Auch wenn oft anderes behauptet wurde, steht nun endgültig fest, dass keinen rechtlichen Hebel gab, diesem Projekt die Bewilligung zu verweigern“, so Schellhorn.

Auch die Grüne Nationalratsabgeordnete Astrid Rössler, seinerzeit als Landeshauptmann-Stellvertreterin für das Behördenverfahren ressortzuständig, nimmt die Entscheidung zur Kenntnis: „Wer mich kennt, weiß, wie bitter es für mich damals war, die Grenzen zu akzeptieren, die mir das Recht bei diesem Projekt gesetzt hat. Eine Verkabelung vorzuschreiben, war schlicht nicht möglich, das haben mittlerweile auch alle Gerichtsentscheidungen über die Einsprüche von Betroffenen bestätigt“, so Rössler.

Gerade deshalb möchte sich die Abgeordnete nun im Nationalrat für eine Änderung des Starkstromwegegesetzes einsetzen: „Eine Novellierung dieses Gesetzes ist längst überfällig. Es muss für Behörden in Zukunft möglich sein, bei der Errichtung von Höchstspannungsleitungen die Prüfung von Teilverkabelungen zu verlangen.“ Noch gebe es dafür keine Einigung mit der ÖVP, doch sie zähle darauf, dass sich der Regierungspartner „auf lange Sicht den berechtigten Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um Natur- und Landschaftsschutz nicht verschließen kann“.