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24.02.2016 Presseaussendung

ZIELPUNKT: SOFORTHILFE FÜR MITARBEITER*INNEN

Ein Ortschild "Insolvenz"

Nach Unternehmenspleiten sind die betroffenen Beschäftigten nicht ausreichend gesetzlich abgesichert. Vor allem die Zeit zwischen dem letzten regulären Monatslohn und den Zahlungen des staatlichen Insolvenzentgeltfonds ist kritisch. Wir Grüne bringen daher im Parlament einen Antrag auf gesetzliche Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen ein.

GESETZLICHE REGELUNG NACH PLEITEN DRINGEND NÖTIG

Die Zielpunkt-Pleite im November 2015 hat erneut deutlich gemacht, dass von Unternehmenspleiten betroffenen Beschäftigten rasch geholfen werden muss. Der Fall hatte damals oberste Priorität. Deshalb hat der Insolvenzentgeltfonds die Bezahlung der ausstehenden Gehälter und Weihnachtsgelder in Rekordzeit abwickelt. Darüber hinaus gab es bereits davor von den Banken die Zusicherung, dass alle Zielpunkt-Beschäftigten ihr Konto überziehen können, ohne Spesen zahlen zu müssen. Aber: gesetzlich geregelt war das nicht.

 

Der ehemalige Sozialminister Rudolf Hundstorfer hat zwar immer wieder seine Kontakte spielen lassen und informell Lösungen gefunden, aber eine gesetzliche Regelung gibt es nicht. „Wer weiß, wie gut die Kontakte von Herrn Stöger sind“, sagt unsere ArbeitnehmerInnensprecherin Birgit Schatz.

 

„Bis der Fonds die Gehälter überweist, können Wochen oder Monate vergehen. Die Existenzsicherung der Beschäftigten soll nicht vom Goodwill eines Ministers abhängen.“ Birgit Schatz, ArbeitnehmerInnensprecherin
Wir Grüne haben deshalb am 24. Februar 2016 im Nationalrat einen Entschließungsantrag zu diesem Thema eingebracht.

WIR GRÜNE WOLLEN

  • einen gesetzlich geregelten Anspruch auf zinsfreie Überziehungsrahmen bei Banken für Beschäftigte insolventer Unternehmen bis zur Auszahlung ihrer Ansprüche durch den Insolvenzentgeltfonds (IEF).
  • eine Änderung des Insolvenzrechts: derzeit dürfen Firmen, die einen Insolvenzantrag stellen, offene Gehälter nicht mehr bezahlen. Andernfalls würde es sich um Gläubigerbevorzugung handeln. Löhne und Gehältern sollten hier aber einen anderen Status haben.
  • die Ausbezahlung eines Vorschusses durch den Insolvenzentgeltfonds: alle betroffenen Beschäftigten sollen eine bestimmte Summe zur Existenzsicherung bekommen, bis der tatsächliche Anspruch geprüft wurde.
  • eine Anhebung der Nettoersatzrate (die Bezüge als Anteil am letzten Nettogehalt) in der Arbeitslosenversicherung von 55 auf 70 Prozent.
  • die Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens in der Notstandshilfe
  • eine jährliche Valorisierung von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung.