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21.02.2018 Presseaussendung

NACHTEIL FÜR GEMEINSCHAFTLICHE PHOTOVOLTAIKANLAGEN-BETREIBER

Eine ganze Reihe von Photovoltaik steht auf einer Wiese!

Die Änderung des Landeselektrizitätsgesetzes beendet die Ungleichbehandlung von privaten Photovoltaik-BetreiberInnen gegenüber kommerziellen Stromanbietern

Die heute, Mittwoch, vom Landtagsausschuss beschlossene Änderung des Landeselektrizitätsgesetzes beendet die Ungleichbehandlung von privaten Photovoltaik-BetreiberInnen gegenüber kommerziellen Stromanbietern. Diese war von den GRÜNEN lange kritisiert worden.

„Im Fall von gemeinschaftlich betriebenen Photovoltaikanlagen waren private ErzeugerInnen bisher im Nachteil. Die EigentümerInnen haben für ihren selbst erzeugten Strom draufgezahlt, während Stromanbieter daran verdienten“, erklärt der GRÜNE Energiesprecher LAbg. Rupert Fuchs. Der Grund dafür liegt darin, dass zuerst der Stromzähler des Stromversorgers registriert, ob Strom eingespeist wird. Wird dieser dann zeitgleich von den AnlagenbetreiberInnen konsumiert, verhält sich das System so, als ob Strom aus dem Netz des Stromversorgers bezogen würde. Mit der beschlossenen Gesetzesänderung konnte diese Ungleichbehandlung abgestellt werden. „Dadurch rechnen sich Mehrzähler- Photovoltaikanlagen in Zukunft auch finanziell 1:1“, freut sich Fuchs.

Porträtfoto Rupert Fuchs Gemeindevertreter St. Johann im Pongau
Rupert Fuchs

Stadtrat, Sprecher der Grünen St. Johann

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