SCHUTZ DER NATUR FÜR ZUKÜNFTIGE GENERATIONEN ABGESICHERT!
„Das neue Gesetz bringt mehr Naturschutz und neue Bestimmungen für weniger Verwaltungsaufwand.“
Die Novelle zum Salzburger Naturschutzgesetz ist fertig und soll am kommenden Mittwoch, 19. Oktober 2016, vom Landtag beschlossen werden. „Als GRÜNE machen wir uns dafür stark, durch Schutz und Pflege der Natur die Lebensbedingungen für die gegenwärtigen und die künftigen Generationen von Salzburg zu sichern. Die Novelle des Gesetzes bietet hohe naturschutzfachliche Standards und ist gleichzeitig bürgernah und unbürokratisch“, erklärt der GRÜNE Klubchef Cyriak Schwaighofer.
350 zusätzliche Gewässer noch besser geschützt
Erfreulich im Sinne des Naturschutzes ist, dass die Anzahl der geschützten, besonders hochwertigen Lebensräume (Biotope) mit der Gesetzesnovelle deutlich ausgeweitet wird: Bisher waren besonders hochwertige Wasserflächen nur bis zu einer Fläche von 2.000 Quadratmeter geschützt. Diese Obergrenze fällt mit der Novelle weg, wodurch etwa 350 stehende Gewässer zusätzlich in Zukunft einem höheren Schutz unterliegen.
Biosphärenpark rechtlich abgesichert
„Mit der Gesetzesnovelle ist es unter anderem gelungen, den Biosphärenpark Lungau gesetzlich zu verankern sowie das Biosphärenpark-Management auf rechtlich geregelte Beine zu stellen“, führt Schwaighofer aus. Was sich Biosphärenpark nennen darf, bestimmt die UNESCO, die UNO-Organisation für Erziehung, Wissenschaft und Kultur. Sie verlieh dem Lungau 2012 dieses Prädikat. „Seither ist eine breite Basis von engagierten Menschen aktiv, das Projekt mit Leben zu füllen und so positiv für die Region zu nutzen. Mit der rechtlichen Verankerung wird sich der Biosphärenpark endgültig als zentraler Motor für die nachhaltige Entwicklung des Lungaus etablieren“, so Schwaighofer.
System der Ausgleichsmaßnahmen bleibt aufrecht
Die in den vergangenen Wochen von einigen Seiten geäußerte Kritik zu den Neuerungen in puncto „Ausgleichszahlungen“ kann Schwaighofer nicht nachvollziehen, da die Angst vor dem „Freikaufen“ von Naturschutzmaßnahmen im Sinne von „Geld statt Naturschutz“ ist völlig unbegründet sei
So wie bisher setzt die Behörde auch nach dem neuen Naturschutzgesetz Ausgleichsmaßnahmen fest. Diese werden – ebenso wie bisher – auch durchgeführt!Der einzige Unterschied: Künftig kann der Projektbetreiber sich dafür entscheiden, dem Land (konkret dem Naturschutzfonds des Landes) das Geld dafür zu geben, und das Land gibt die Maßnahmen selbst in Auftrag. Damit er die richtige Summe bezahlt, werden zuvor vom Land Kostenvoranschläge eingeholt.
Für den Projektbetreiber ändert sich eigentlich nichts, weil dieser zuvor die Frösche ja auch nicht eigenhändig von Gebiet A nach Gebiet B getragen sondern damit Fachleute beauftragt (und bezahlt) hat. Jetzt kommt der Auftrag halt vom Land.
Für das Land bietet die neugeschaffene Möglichkeit jedoch Vorteile: Indem das Land selbst als Auftraggeber fungiert, ist eine korrekte und den Vorgaben der Behörde exakt entsprechende Durchführung der Naturschutzmaßnahmen gewährleistet. Zudem erspart sich die Behörde die aufwändige Kontrolle, ob und in welcher Qualität der Projektbetreiber die Maßnahmen durchführen ließ (schließlich hat man die Durchführung ja nun selbst in der Hand).
Zusammengefasst: Auch im neuen Gesetz schreibt die Behörde Ausgleichsmaßnahmen vor. Und auch im neuen Gesetz werden diese durchgeführt und das ganze ist vom Projektbetreiber zu bezahlen.
Ökologische Bauaufsicht
In der Novelle zum Salzburger Naturschutz wird besonders Rücksicht auf die ordentliche und bescheidgemäße Ausführung der Bauvorhaben Bedacht genommen. So ist vorgesehen, dass der Bewilligungswerber nach Abschluss des Projektes von sich aus, entweder durch einen Bericht der ökologischen Bauaufsicht oder einen fachlich geeigneten Ziviltechniker, die konforme Projektausführung der Naturschutzbehörde mitteilt.
Die ökologische Bauaufsicht dient als „Hilfe“ und „Aufsicht“, bei der Durchführung von Maßnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes. Bisher war es erforderlich, dass die Naturschutzbehörde sich nach Fertigstellung eines Vorhabens über die rechtmäßige Ausführung zu überzeugen hatte. Mit dem neuen Naturschutzgesetz kommt es nun zu einer „Win-Win“-Situation: Die Behörde übergibt zum einen die Kontrollfunktion an die fachlich geeigneten Personen vor Ort und der Bewilligungswerber erlangt zum anderen eine rasche Bauabnahme. Die Naturschutzbehörde hat selbstverständlich weiterhin das Recht, sich selbst davon zu überzeugen, dass ein Projekt ordnungsgemäß ausgeführt wurde.